Trauerweide in Endenich Stadt Bonn verhängt kein Bußgeld für Radikalschnitt an Trauerweide

Endenich · Der Radikalschnitt der mächtigen Trauerweide, die am Kreisverkehr Auf dem Hügel/Am Propsthof in Endenich-Nord steht, zieht keine Bestrafung der Verantwortlichen nach sich.

 Ob diese Trauerweide wieder ausschlägt und sich erholt? Die Stadt glaubt sogar, sie könne wieder eine Krone ausbilden.

Ob diese Trauerweide wieder ausschlägt und sich erholt? Die Stadt glaubt sogar, sie könne wieder eine Krone ausbilden.

Foto: Kleinfeld

Der Radikalschnitt der mächtigen Trauerweide, die am Kreisverkehr Auf dem Hügel/Am Propsthof in Endenich-Nord steht, zieht keine Bestrafung der Verantwortlichen nach sich. Der Baum erinnert nach der Abholzungsaktion zwar nur noch an zwei Pfähle, die in den Himmel gereckt sind – die Stadt Bonn verzichtet aber auf ein Bußgeld.

Auf Anfrage des General-Anzeigers verwies das städtische Presseamt auf den Zustand des Baumes: „Da die Trauerweide bereits gravierende Vorschäden aufwies und der Rückschnitt aufgrund eines Stämmlingausbruchs nach einem Sturm erfolgte und zwingend notwendig war, handelt es sich nicht um einen unmittelbaren Verstoß gegen die Baumschutzsatzung.“

Das sei der Grund gewesen, dass kein Bußgeld verhängt worden sei. Zunächst hatte es noch geheißen, der Schnitt sei sehr radikal und nicht fachgerecht gewesen, berichtete der GA im November. Privatleute hatten in der Vergangenheit dagegen schon für weniger gravierende Eingriffe Strafen erhalten. Der Unterschied: Diese Art der Baumschnitte passierte meist ohne vorherige Genehmigung der Stadt und der Baumkommission, die darüber entscheidet.

Fällantrag nach Astbruch gestellt

Eigentümer der Siedlung und damit der Trauerweide ist Deutschlands größte Wohnungsbaugesellschaft Vonovia, die nach einem Astbruch 2017 einen Fällantrag gestellt hatte. Damals war mindestens ein kräftiger Ast auf den Gehweg gefallen. Daraufhin habe es eine Begutachtung des 18 Meter hohen Baumes vor Ort durch einen städtischen Sachverständigen gegeben, berichtet das Presseamt.

Das Ergebnis: Eine Fällung der Trauerweide wurde zu diesem Zeitpunkt als nicht notwendig erachtet. „Bei entsprechender Nachsorge kann der Baum zumindest mittelfristig noch gehalten werden und wieder eine Krone ausbilden“, so das Presseamt, das darauf verweist, dass Trauerweiden sehr schnittverträglich seien. Die erfolgten Pflegeschnittmaßnahmen seien vor Ort mit dem zuständigen Baumkontrolleur der Vonovia einvernehmlich besprochen worden.

Auflagen der Stadt umgesetzt

Das stellte auch die Vonovia so dar: Die Stadtverwaltung habe ihr Auflagen gemacht, diese seien umgesetzt worden. Zur Gefahrenabwehr für Passanten sei es daher notwendig gewesen, die gesamte Krone um circa vier bis fünf Meter fachgerecht einzukürzen und das Lichtraumprofil über dem Gehweg auf 2,50 Meter sowie über der Fahrbahn auf 4,50 Meter anzuheben. Für Beobachter mit weniger Sachverstand sieht es dagegen so aus, als sei der Baum zu radikal gestutzt worden. Ob er wieder austreibt, wie es die Stadtverwaltung erhofft, wird man erst im Frühjahr feststellen können.

In der Siedlung, die die Vonovia von der Gemeinnützigen Eisenbahnwohnungsbaugesellschaft übernommen hatte, gab es früher mindestens eine weitere Trauerweide. Sie wurde schon vor mehr als einem Jahrzehnt gefällt, ebenfalls nach einem Sturm.

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