Bonn setzt auf Erbbaupacht Stadt will eigene Grundstücke nicht mehr verkaufen

Bonn · Die Bonner Verwaltung schlägt dem Stadtrat vor, Flächen künftig nur noch in Erbbaupacht zu vergeben. Durch die Senkung des Pachtzinses hofft die Stadt, ihre Wohnungsprobleme besser in den Griff zu bekommen.

 Das Bauprojekt der Vebowag in der Dietrichstraße.

Das Bauprojekt der Vebowag in der Dietrichstraße.

Foto: Benjamin Westhoff

Die Stadt will ihre eigenen Grundstücke künftig fast ausschließlich in Erbbaupacht vergeben und nicht mehr verkaufen. Einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet sie dem Stadtrat für dessen nächste Sitzung am 4. Februar. Ziel sei es, so sagte Oberbürgermeisterin Katja Dörner am Donnerstag bei einer digitalen Pressekonferenz, das Vermögen der Stadt langfristig zu erhalten und zugleich günstigen Wohnraum für eine älter werdende Bevölkerung zu schaffen. „Wir haben in Bonn einen Flächenmangel. Es ist daher geboten, die Hand auf städtischem Bauland zu behalten“, sagte Dörner.

In Bonn werden Erbbaurechte für eine Wohnbebauung in der Regel für 99 Jahre vergeben, für Gewerbe für 30 Jahre und für Sportvereine oder Bildungseinrichtungen für 30 bis 60 Jahre. Im Gegensatz zum Verkauf behält die Stadt die Grundstücke also in ihrem Eigentum und verpachtet sie lediglich auf Zeit.

Investoren kaufen allerdings lieber Grundstücke, als dass sie sie pachten. Schließlich gewinnt Bauland im Eigentum mit der Zeit in der Regel an Wert. Um den Erbbau attraktiver zu gestalten, schlägt die Verwaltung der Politik deshalb vor, den Erbbauzins, den Vertragspartner zu zahlen haben, von vier auf ein Prozent für einen Zeitraum von 20 Jahren nach Abschluss zu senken. Die vier Prozent gehen auf einen Ratsbeschluss aus dem Jahr 1983 zurück. Wie Wirtschaftsförderin Victoria Appelbe erklärte, sei ein solch hoher Zinssatz in der seit etwa zehn Jahre anhaltenden Niederigzinsphase auf dem Kapitalmarkt nicht lohnend für Investoren. Auch wenn die Einnahmen der Stadt im Einzelfall geringer ausfallen würden, geht die Verwaltung nicht zwingend von Mindereinnahmen aus. Sie rechnet mit mehr Vergaben durch die neuen Spielregeln. Ein Ankaufsrecht nach Ablauf der Pachtzeit will die Stadt grundsätzlich nicht mehr einräumen. „Das steht unserem Interesse entgegen, dass Grundbesitz dauerhaft im Eigentum und damit im Anlagevermögen der Stadt Bonn bleibt“, sagte Wirtschaftsförderin Victoria Appelbe.

Neuregelung könnte Bau von geförderten Wohnungen ankurbeln

Sozialdezernentin Carolin Krause hofft, dass die Neuregelung den Bau von geförderten Wohnungen ankurbeln kann. Die Idee dazu stammt aus der Mitte 2019 gegründeten ämterübergreifenden Projektgruppe „Geförderter Wohnungsbau in Bonn“ unter ihrer Leitung. „Auch in Bonn gibt es breite Schichten in der Bevölkerung die es schwer haben, eine bezahlbare Wohnungen zu finden“, sagte Krause. Die Situation werde sich in der Zukunft angesichts zu erwartender Bevölkerungszuwächse und einer älter werdenden Bürgerschaft noch verschärfen. 2019 konnte die Stadt über eigene Wohnungen und solche der städtischen Wohnungsbaugesellschaft Vebowag sowie Belegungsrechte etwa 6,8 Prozent der Bonner eine geförderte Wohnung anbieten (rund 10.000). „Nötig wären aber 12 bis 14 Prozent“, so Krause.

Ausnahmen von der Regel soll es bei Arrondierungen, Tauschgeschäften oder der Vergabe in förmlich festgelegten Entwicklungsgebieten geben können. Und, wie Appelbe ausführte, wenn es darum gehe, Wirtschaftsunternehmen am Standort zu halten. „Dafür müssten die Unternehmen aber glaubhaft nachweisen, warum ein Erbbaurecht nicht möglich ist.“ Für städtische Gesellschaften wie die Vebowag soll der Ankauf städtischer Grundstücke möglich bleiben. Aus Sicht von Vebowag-Geschäftsführer Michael Kleine-Hartlage sei das sinnvoll, weil die Vebowag, die ausschließlich geförderte Wohnungen baut, zu 93 Prozent der Stadt gehöre und die Kommune praktisch Eigentümer bleibe. Zugleich könnte die Stadt die höhere Kaufsumme in ihren Bilanzen verbuchen.

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