Neuer Ärger ums Festspielhaus Stadt Bonn will für baureifes Grundstück sorgen

BONN · Die neugegründete Projektgesellschaft Beethoven Festspielhaus steht in den Startlöchern und erwartet, dass der Bonner Stadtrat dem Antrag auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Festspielhaus in der Rheinaue zustimmt. Eine entsprechende Beschlussvorlage für die Ratssitzung Ende Januar hat jetzt aber in Teilen der Politik für Unmut gesorgt.

Die Stadt Bonn will Nägel mit Köpfen machen und dem Bebauungsplanverfahren für das Festspielhaus in der Rheinaue grünes Licht geben. Eine entsprechende Beschlussvorlage liegt jetzt auf dem Tisch. Sie soll Ende des Monats vom Rat verabschiedet werden. Doch an dem Beschlusspapier scheiden sich im Rathaus die Geister.

Zum Hintergrund: Die neu gegründete Projektgesellschaft Beethoven Festspielhaus hat im Dezember bei der Verwaltung den Antrag zur "Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans", wie es im Amtsdeutsch heißt, gestellt. Und zwar für ein Areal im Rheinauenpark (Blindengarten) an der Petra-Kelly-Allee. In ihrer Begründung zum Beschlussvorschlag, schreibt die Verwaltung nun, sie werde "in diesem besonderen Fall die äußere Erschließung des Grundstückes selbst herstellen". Das ist der CDU des Guten zu viel. Zumal die Kosten dafür nach bisheriger Schätzung bei zehn bis zwölf Millionen Euro liegen dürften.

Anders als ihr grüner Koalitionspartner, der den Bau eines Festspielhauses und damit auch die Beschlussvorlage ablehnt, werde sie dem Antrag allerdings zustimmen. "Aber ohne den Begründungstext", so CDU-Ratsfraktionsgeschäftsführer Georg Fenninger. Das letzte Wort dazu habe noch die Fraktion. "Wir erkennen die Bemühungen der Festspielhausfreunde an und begrüßen es, dass sie jetzt den Antrag auf den vorhabenbezogenen Bebauungsplan stellen", sagte er.

Dass die Stadt aber komplett für die Herrichtung eines baureifen Grundstücks aufkommen solle, sei durch den einstigen Grundsatzbeschluss des Rates pro Festspielhaus nicht abgedeckt. "Für uns ergeben sich aus der Vorlage zahlreiche Fragen", sagte der CDU-Politiker. So solle die Verwaltung sagen, welche Auswirkungen die Grundstücksübertragung auf den städtischen Haushalt habe, was mit Erschließung genau gemeint sei und ob es keine EU-rechtliche Beihilfeproblematik gebe.

"Wir lehnen das Festspielhaus ab, haben aber ähnliche Fragen", erklärte Hartwig Lohmeyer (Grüne). Die Stadt dürfe sich auf kein finanzielles Abenteuer einlassen. Für Michael Faber, dessen Linksfraktion ebenfalls gegen das Festspielhaus ist, belegt diese Vorlage, "dass es sich entgegen der Mythen eben nicht um ein rein privat finanziertes Projekt handelt". Bernhard Wimmer (Bürger Bund) hat kein Problem mit der Bereitstellung eines baureifen Grundstückes, will aber nur zustimmen, wenn Klarheit herrsche, welche finanziellen Folgen für die Stadt durch Unterhaltung und Betrieb entstehen.

FDP und SPD unterstützen das Vorhaben dagegen vorbehaltlos, zumal man davon ausgehe, so FPD-Stadtrat Wilfried Löbach, "dass die Übernahme der Erschließung durch die Stadt im Rahmen von Städtebauförderungsmaßnahmen geschieht." Für Helmut Redeker (SPD) waren die zu erfüllenden Kriterien für den privat zu finanzierenden Bau des Festspielhauses im Grundsatzbeschluss "klar umrissen".

"Wir sind bisher immer davon ausgegangen, dass die Stadt uns ein baureifes Grundstück und keinen Acker zur Verfügung stellen will", wundert sich Wolfgang Grießl, Vorsitzender des Beethoven Festspielhaus Fördervereins. "Wie beim Grundstück der Beethovenhalle geht die Stadt zurzeit davon aus, dass die Bereitstellung eines Baugrundstückes zur Errichtung des privat finanzierten Festspielhauses keinen Beihilfetatbestand darstellt", betonte Stadtsprecherin Monika Hörig auf GA-Nachfrage.

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