Juristisches Tauziehen um Bürgerbegehren Stadt Bonn will Wasserland-Beschluss nicht akzeptieren

Bonn · Die Stadtverwaltung will gegen eine einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts Köln eine Beschwerde in der nächsten Instanz einlegen. Die Richter hatten verlangt, eine amtliche Kostenschätzung auf den Unterschriftenlisten des Bürgerbegehrens zu korrigieren.

Das juristische Tauziehen um das Bürgerbegehren „Zentralbad stoppen!“ geht weiter. Die Stadtverwaltung will gegen eine einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts Köln eine Beschwerde bei der nächsten Instanz einlegen, wie das Presseamt am Freitag mitteilte. Die Richter hatten von der Stadt verlangt, die amtliche Kostenschätzung zu korrigieren, die auf den Unterschriftenlisten des Bürgerbegehrens abgedruckt ist. Das will die Kommune mit dem Gang vor das Oberverwaltungsgericht Münster vermeiden.

Die Stadt Bonn halte „die Ausführungen des Verwaltungsgerichtes nicht für überzeugend“, erklärte das Presseamt. Die Richter hatten die Kostenschätzung als „teils nicht plausibel, teils unzutreffend“ bezeichnet. Sie kreideten der Stadt als einen Hauptpunkt an, dass sie die Sanierungskosten für zwei Bestandsbäder als Alternative zum Neubau in Dottendorf mit 35,2 Millionen zu hoch angegeben habe. In der Summe sei nicht nur die reine Sanierung, sondern auch ein Anbau mit Sauna und Lehrschwimmbecken am Kurfürstenbad enthalten. Das sei für die Bürger nicht erkennbar, so die Richter.

Die Stadt beharrt dagegen auf ihrer bisherigen Argumentation: Ohne Sauna (die es im Altbau schon gab) werde das geschlossene Kurfürstenbad von den Bürgern nicht angenommen, und für das Schulschwimmen sei ein Lehrbecken nötig. Auch zwei weitere Kritikpunkte des Gerichts weist die Stadtverwaltung zurück.

Unterdessen haben sich die Stadtwerke, die das Wasserland-Bad bauen und betreiben sollen, bereits vom Fertigstellungsjahr 2020 verabschiedet. SWB-Sprecher Werner Schui erklärte am Freitag zwar, man prüfe derzeit, „welche Auswirkungen der zeitliche Verlauf des Bürgerbegehrens auf den Zeitplan haben könnte“. Nach GA-Informationen hat der Konzern im politisch besetzten Wasserland-Lenkungskreis aber längst mitgeteilt, dass der Neubau erst 2021 eröffnet werden könne. Die Stadtwerke haben offenbar aus Rücksicht auf das Bürgerbegehren zum Beispiel die Rodung des Baugeländes verschoben. Den Generalunternehmer, der das Projekt umsetzen soll, werde der Konzern erst beauftragen, wenn das Bürgerbegehren abgeschlossen ist, sagte Schui.

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens haben nach eigenen Angaben schon mehr als die Hälfte der knapp 10 000 Unterschriften gesammelt, die nötig sind, das Ansinnen in den Stadtrat zu bringen. Lehnen die Fraktionen erwartungsgemäß ab, folgt ein Bürgerentscheid.

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