Ehemaliges Metropol-Kino Stadt Bonn will zum Bundesgerichtshof

BONN · Im millionenschweren Streit um das Metropol will die Stadtverwaltung noch nicht aufgeben. Nach der Niederlage vor dem Oberlandesgericht Köln (OLG) schlägt sie vor, vorsorglich eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof einzulegen. Gleichzeitig sollen Vergleichsgespräche mit den Metropol-Investoren geführt werden.

Der Bonner Kaufmann Klaus Töpfer und seine Partner in der Metropol Immobilienmanagement GmbH verlangen von der Stadt Bonn rund fünf Millionen Euro Schadensersatz, unter anderem für entgangene Mieten.

Die Verwaltung hatte im Jahr 2006 den beantragten Umbau des denkmalgeschützten Ex-Kinos am Markt abgelehnt. Die Investoren konnten sich erst nach jahrelangem Rechtsstreit durchsetzen. Das OLG urteilte im November, die Stadt habe 2006 rechtswidrig gehandelt: Zu diesem Zeitpunkt sei das Metropol (bis auf die Fassade) wegen früherer Umbauten schon kein Denkmal mehr gewesen.

Die Kölner Richter ließen keine Revision zu. Letzte juristische Möglichkeit für die Stadt: Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH). Man wolle die Erfolgschancen durch einen beim BGH zugelassenen Anwalt prüfen lassen, heißt es in einer nicht-öffentlichen Vorlage der Stadtverwaltung für den Hauptausschuss des Rates.

Da die Rechtsmittelfrist gegen das OLG-Urteil aber schon nächsten Mittwoch abläuft, will die Verwaltung fristwahrend die Beschwerde einlegen, um Zeit für die Prüfung zu gewinnen. Selbst wenn sie später die Beschwerde zurückzieht, entstehen Kosten von mindestens 23 000 Euro. Diese würden jedoch vom Kommunalen Schadenausgleich westdeutscher Städte übernommen, schreibt die Verwaltung.

Im Gegensatz dazu muss Bonn den drohenden Schadensersatz aus dem eigenen Haushalt zahlen: In diesem Fall greift keine Versicherung. Hat das OLG-Urteil Bestand, steht eine grundsätzliche Zahlungspflicht der Kommune an die Investoren fest. Über die genaue Höhe müssten sich beide Seiten entweder einigen oder einen weiteren Prozess führen.

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