Verdienstausfall im Lockdown Stadt Bonn zahlt für nicht fahrende Schulbusse

Bonn · Auch Schulbusunternehmen müssen im Lockdown finanzielle Einbußen hinnehmen. Die Stadt Bonn will den Unternehmen, die sie mit dem Schülerspezialverkehr beauftragt hat, für Januar zumindest die Hälfte der entgangenen Einnahmen erstatten.

 5000 Euro muss die Stadt Bonn täglich für den Schülerspezialverkehr zahlen. (Symbolfoto)

5000 Euro muss die Stadt Bonn täglich für den Schülerspezialverkehr zahlen. (Symbolfoto)

Foto: dpa/Peter Gercke

Corona wirkt sich in allen Bereichen des Lebens aus. So haben die Folgen der Entscheidung, den Schulunterricht wieder nur auf Distanz zu erteilen, nicht nur Schüler, Lehrer und Eltern zu tragen. Auch einige Firmen sind von dieser einschneidenden Änderung im Schulbetrieb betroffen. Neben Betreibern der Schulkantinen und deren Lieferanten sind es auch Unternehmer, die den Schülerspezialverkehr sicherstellen. Letztere sollen nun auf Ratsbeschluss wenigstens die Hälfte ihrer mit der Stadt vertraglich zugesicherten Einnahmen erhalten. Das sind für die Zeit des Lockdown ab dem eigentlich geplanten Schulstart am 7. Januar bis Ende des Monats 42.500 Euro.

Mit dem eingeschränkten Schulbetrieb werde der Unterricht derzeit im Distanzunterricht erteilt, so die Verwaltung in ihrer Begründung. Gleichzeitig bieten die Schulen aber ein Notbetreuungsangebot für alle Schüler an, die zu Hause nicht betreut werden können. Das betreffe auch Kinder mit geistigen und körperlichen Behinderungen, die auf den Schülerspezialverkehr angewiesen seien. Auf Nachfrage erklärte Stadtsprecherin Monika Hörig: Derzeit liege die Zahl der Kinder, die noch auf den Spezialverkehr angewiesen seien, bei rund 40. Die Zahl variiere von Tag zu Tag, da nicht alle Kinder an allen Tagen die Notbetreuung besuchen. Hauptsächlich handle es sich um Schüler der Förderschulen Königin-Juliana-Schule, Astrid-Lindgren-Schule und der Schule am Rheingarten.

Es sei wichtig, „Strukturen, die unabweisbar notwendig sind, um Schulen schnellstmöglich nach Aufhebung des eingeschränkten Schulbetriebes wieder funktionsfähig zu machen, unbedingt zu erhalten“, so die Verwaltung. Dies gelte auch für die Vertragspartner im Schülerspezialverkehr, die zur weiteren Aufrechterhaltung ihres Betriebs mit dem erforderlichen Personal eine finanzielle Planungssicherheit benötigen. Eine solche Regelung sei bereits im ersten Lockdown im Rahmen der seinerzeit erfolgten Schulschließungen beschlossen worden.

Hoher Einnahmeausfall für Busunternehmen

„Das Schulamt hat mit vier Unternehmen Verträge zur Beförderung der Schülerinnen und Schüler im Schülerspezialverkehr abgeschlossen. Durch den Distanzunterricht entstehen den Unternehmen im Januar 2021 nach derzeitigem Stand Verdienstausfälle für 17 Schultage“, so die Verwaltung. Pro Tag zahle die Stadt rund 5000 Euro für alle Fahrten mit normalerweise

289 Kindern und Jugendlichen als Fahrgäste. Für die ausfallenden Transporte bekommen die Dienstleister nun eine Pauschale, um so sicherzustellen, dass die Infrastruktur aufrechterhalten bleibt, bis es wieder in den vollen Betrieb gehe. Die Unternehmen hätten insgesamt  rund 85 000 Euro für diesen Zeitraum erhalten. Gemäß der Gemeindeordnung dürfen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung ausschließlich Aufwendungen und Auszahlungen geleistet werden, die aufgrund rechtlicher Verpflichtung oder für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar seien.

Befördert werden dürfen ausschließlich Schüler, für die aufgrund ihrer Einschränkung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können. „Es handelt sich immer um eine komplexe Einzelfallprüfung.“ Zuschüsse von Bund oder Land zu den Fahrtkosten erhält die Stadt Bonn nicht.

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