Neues Schwimmbad Stadt Bonn zieht Vorlage zum Wasserland zurück

Bonn · Erst am Montag hatte die Stadt Bonn neue Details zum Bebauungsplan für das Wasserlandbad vorgestellt. Jetzt muss die Beschlussvorlage zurückgezogen werden.

Die Stadt Bonn hat am Dienstag überraschend ihre Beschlussvorlage für die Änderung des Bebauungsplans für das Areal rund um das Heizkraftwerk in Dottendorf zurückgezogen. Die Änderung ist notwendig, damit auf dem Gelände das geplante neue Wasserlandbad errichtet werden kann.

Die Vorlage sollte am Dienstagabend in der Bezirksvertretung Bonn beraten und in der nächsten Ratssitzung am 7. Juni beschlossen werden. Doch vor einer Beschlussfassung will die Verwaltung nun das Ergebnis des Bürgerentscheides pro oder contra neues Schwimmbad abwarten. Das Ergebnis soll am 4. August auf dem Tisch liegen.

Bis dahin soll die Vorlage für den Bebauungsplan in der Schublade bleiben, hieß es gestern Abend aus dem Stadthaus. „Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück, um vor dem Bürgerentscheid keine vermeintlichen Pflöcke einzuschlagen“, erklärte Stadtsprecherin Monika Hörig auf GA-Nachfrage.

Am Montag noch hatten Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes und ein Vertreter des Büros, das die genehmigungsfähige Planung für das neue Bad erstellt und ausführlich vor der Presse die Änderungen des Bebauungsplanes erläutert. Einen Tag später erklärte Vizestadtsprecher Marc Hoffmann: „Die Beschlussvorlage ist – aufgrund der entsprechenden Fristen – schon vor der Ratssitzung vom 3. Mai 2018, in der die Entscheidung über das Bürgerbegehren getroffen worden ist, eingebracht worden, nämlich am 30. April 2018, kurz vor Ende der 14-Tages-Frist für die Sitzung der Bezirksvertretung Bonn am 15. Mai 2018.“ Aufgrund der mehrheitlichen Beschlussfassung des Rates vom 3. Mai, dem Bürgerbegehren nicht zu folgen und damit einen Bürgerentscheid durchzuführen, könne ein solcher Satzungsbeschluss für einen Bebauungsplan, der inhaltlich von der Sachfrage über einen Schwimmbadbau abhänge, derzeit nicht getroffen werden. Die Beschlussvorlage solle nach Abschluss des Bürgerentscheides gegebenenfalls erneut eingebracht werden.

SPD-Ratsherr Herbert Spoelgen sieht sich durch die „Rolle rückwärts“ der Verwaltung in Sachen Bebauungsplan Wasserlandbad in seiner Einschätzung bestätigt, dass im laufenden Verfahren des Bürgerentscheides kein Beschluss für die Änderung des Bebauungsplans gefasst werden dürfe. Spoelgen – im Hauptberuf Rechtsanwalt – hatte bereits am Montag in einer Pressemitteilung erklärt, dass er die Gemeindeordnung NRW so verstehe, dass dies unzulässig sei. So heißt es in Paragraf 26: „Ist die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt, darf bis zur Feststellung des Ergebnisses des Bürgerentscheids eine dem Begehren entgegenstehende Entscheidung der Gemeindeorgane nicht mehr getroffen oder mit dem Vollzug einer derartigen Entscheidung nicht mehr begonnen werden (...). Hätte die Verwaltung nicht von selbst den Rückzug angetreten, hätte seine Fraktion in der entscheidenden Ratssitzung im Juni Vertagung beantragt, betonte Spoelgen.

CDU-Ratsfraktionschef Klaus Peter Gilles hält es allein schon um „des lieben Friedens willen“ für richtig, den Beschluss für den Bebauungsplan aufzuschieben. „Das war unklug von der Verwaltung, die Vorlage jetzt schon einzubringen.“

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