Bürgerbegehren in Bonn Stadt einigt sich mit Wasserland-Gegnern

Bonn · Im Rechtsstreit um die Kostenschätzung zum neuen Schwimmbad in Bonn, die auf den Unterschriftenlisten abgedruckt werden muss, gibt es seit Freitag einen Kompromiss. Die Initiativen melden schon 7500 Unterstützer.

Der Rechtsstreit zwischen der Stadt und den Initiatoren des Bürgerbegehrens „Zentralbad stoppen!“ ist beigelegt. Kämmerin und Rechtsdezernentin Margarete Heidler hat sich laut Presseamt mit den Bürgern auf einen Text für die amtliche Kostenschätzung geeinigt, die auf den Unterschriftenlisten abgedruckt werden muss. Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Stadt mit einer einstweiligen Anordnung verpflichtet, ihre Kostenschätzung zu korrigieren. Ursprünglich wollte die Stadtspitze dagegen Beschwerde am Oberverwaltungsgericht einlegen. Es gab hinter den Kulissen allerdings Widerstand in den Ratsfraktionen.

Nachdem die Initiativen ein Treffen angeboten hatten, fand am Freitag ein „konstruktives Gespräch“ statt, so das Presseamt. Nun will die Stadt auf die Gegenüberstellung der jährlichen Belastung bei einem Neubau in Dottendorf und der Sanierungsvariante für zwei alte Bäder verzichten. Der Text soll lauten: „Bei einem erfolgreichen Bürgerbegehren müsste die Stadt den Stadtwerken (SWB) alle bisherigen und alle bis zur Feststellung des Ergebnisses des Bürgerentscheides noch anfallenden Aufwendungen erstatten. Bis zum Ratsbeschluss vom 14.12.2017 sind Kosten von rund 2,5 Millionen Euro u. a. für Architekten-, Planungs- u. Beraterleistungen entstanden. Die danach angefallenen bzw. noch anfallenden Kosten werden aufgrund bestehender vertraglicher Verpflichtungen sowie für die Nichterfüllung/Abwicklung dieser Verträge auf etwa 4,2 Millionen Euro geschätzt. Hinzu kämen mögliche Kosten für alternativ zu ergreifende Maßnahmen, wie z. B. die Sanierung des Kurfürsten- und Frankenbades. Weitere Informationen finden Sie in der Ratsvorlage vom 14.12.2017 unter Drucksachennummer 1713482.“

Die Initiativen haben nach eigenen Angaben rund 7500 Unterschriften. Sie brauchen knapp 10.000, um das Bürgerbegehren in die Rat zu bekommen. Lehnt dieser erwartungsgemäß ab, folgt ein Bürgerentscheid.

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