Streit um Kettelerplatz Stadt gab Anwohnern falsche Auskunft

Dransdorf · Bei einer Bürgerversammlung zu den Anliegerbeiträgen vor 33 Jahren stimmten die Infos nicht, die die Stadt den Anliegern gab. Der Streit geht nun weiter, weil die Anwohner zahlen sollen.

 Der Kettelerplatz in Dransdorf ist Streitpunkt zwischen Anliegern und der Bonner Stadtverwaltung.

Der Kettelerplatz in Dransdorf ist Streitpunkt zwischen Anliegern und der Bonner Stadtverwaltung.

Foto: Benjamin Westhoff

48 von insgesamt 161 Anliegern des Kettelerplatzes klagen derzeit unter dem Dach einer Bürgerinitiative beim Verwaltungsgericht Köln gegen die Stadt Bonn. Sie wehren sich dagegen, dass sie für die Gestaltung des Platzes vor 30 Jahren jetzt noch zur Kasse gebeten werden. Zur Vorbereitung des Prozesses hat deren Sprecher Walter Strunck umfangreiche Recherchen bei der Verwaltung, bei Zeitzeugen und auch im Archiv des General-Anzeigers angestellt. Das Ergebnis ist eine fast hundertseitige Klageschrift mit Beweisunterlagen.

Strunck, ehemaliger Ortsausschussvorsitzender und Bauingenieur, muss zwar selbst keinen Erschließungsbeitrag zahlen, ist aber wie auch viele Anwohner sauer auf die Verwaltung. Wie berichtet, hat der Stadtrat im Oktober 2018 gegen das Votum der Bezirksvertretung Bonn Anliegerkosten beschlossen. Dem vorausgegangen waren Bürgerproteste, ein detaillierter Austausch von Argumenten bis hin zu juristischen Spitzfindigkeiten zwischen Anliegern, Politik und Verwaltung.

Kosten sollten von der Stadt getragen werden

Im Prinzip strittig ist, wann genau der Platz erstmalig hergestellt wurde. Da geht es etwa um die Frage der Verjährung der Beitragspflicht nach 30 Jahren. Außerdem soll die Verwaltung die Bürger damals nicht oder falsch über ihre Beitragspflicht informiert haben, so der Vorwurf.

Mitte März hat Initiativensprecher Walter Strunck sich an den Bonner Oberbürgermeister Ashok Sridharan gewandt, um die Historie der Causa Kettelerplatz im Detail aufzulisten und Einwände zu begründen. Den Anfang markiert der 22. März 1986. Damals fand in der Gaststätte „Zum Vorgebirge“ eine Bürgerversammlung. statt. Ein Tagesordnungspunkt war die Umplanung der Grünanlage Kettelerplatz als Dorf- und Festplatz. Der damalige städtische Vertreter habe „vorgetragen, dass die Kosten in Höhe von 300.000 D-Mark alleine von der Stadt getragen werden“, berichtet Strunk in seinem Schreiben an den OB und will die Aussage eidesstattlich bezeugen.

Denn als Leiter der Bahnbauabteilung SWB/SSB habe er dienstlich an der Versammlung teilgenommen. Strunck verweist zudem auf Artikel im General-Anzeiger mit gleicher Aussage. „Über 30 Jahre lang hat auch die Verwaltung dem nicht widersprochen“, merkt Strunck an. „Ich bin kein Querulant. Aber solche Fehler ärgern mich maßlos.“

Anfang Juli erhielt Strunck die Antwort vom zuständigen Bauordnungsamt. Bei der damaligen Aussage des Stadtplaners sei es „leider zu einer falschen Auskunft gekommen“, die aber einer späteren Veranlagung nicht entgegenstehe. Schließlich bestehe eine Beitragserhebungspflicht. Für die erstmalige Herstellung einer öffentlichen Grünanlage gelten die Bestimmungen des Baugesetzbuches und damit die Verpflichtung für die Stadt, Beiträge zu erheben.

Für einen Verzicht, der zudem schriftlich erklärt werden müsse, lägen die Voraussetzungen nicht vor. Außerdem würde die Beitragserhebungspflicht nicht nur verletzt, wenn Verwaltung oder Stadtrat „nicht alles tun, um eine wirksame Beitragssatzung zu erlassen“. Vielmehr würden sich die zuständigen Verwaltungsmitarbeiter strafbar machen, wenn sie die auf Grundlage einer solchen Satzung entstandene Beitragspflicht nicht in vollem Umfang geltend machen. Strunck entgegnet: „Was ist aber, wenn die Verwaltung einen Fehler gemacht hat?“

Strunck: Rechnung immer noch fehlerhaft

Den nach Regelsatzung festgeschriebenen 90-prozentigen Anliegeranteil reduzierte die Verwaltung 2018 auch auf Druck der Politik auf 40 Prozent. Die Anlieger hatten argumentiert, dass die Nutzung der Grünanlage Kettelerplatz als Frei- und Erholungsraum durch alljährliche Karnevalsveranstaltungen im Zelt, durch Lärmimmissionen von drei Straßen und der Bahnlinie 18 eingeschränkt sei. Hatte die Verwaltung zunächst ihre Rechnung mit 500.000 Euro für die Platzgestaltung vor etwa 30 Jahren aufgemacht, musste die Kostenaufstellung nach einer Liste von Einwänden, die Strunck geltend machte, immer wieder reduziert werden. „Bei der Berechnung wurden viele Fehler gemacht“, so Strunck. Am Ende erhielten die Anlieger im Dezember eine Schlussrechnung über insgesamt nur noch 98.000 Euro. Strunck: „Aber da stecken immer noch Fehler drin.“

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