Gefahrengut durch Bonn Stadt lehnt Atomtransporte durch Bonn ab

BONN · Die Stadt Bonn lehnt Gefahrguttransporte, sprich Atomtransporte, mit Zügen durch die Stadt weiterhin ab. Laut Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz geht eine neuerliche entsprechende Aufforderung an die Landesregierung NRW, das Bundesamt für Strahlenschutz, das Eisenbahnbundesamt sowie die Kommunalen Spitzenverbände.

Seit Jahren protestieren Bürger in der Initiative Anti-Atom-Bonn mit Mahnwachen dagegen, dass durch Beuel immer wieder Transporte mit radioaktiven Stoffen fahren. Die Initiative dokumentiert die Durchfahrten fotografisch. Sie ist Teil eines europaweiten Netzwerkes, das sich gegen die Güterzüge mit Kernbrennstoffen sowie radioaktivem Abfall einsetzt, die auch regelmäßig durch Bonn rollen.

Die Verwaltung hatte dem Umweltausschuss den bisherigen Schriftverkehr zwischen Umweltdezernent Rüdiger Wagner und den entsprechenden Stellen vorgelegt. Wagner hatte nach einem Beschluss des Ausschusses Ende 2014 den Städtetag NRW, die Staatskanzlei in Düsseldorf, den Landkreistag, das Bundesamt für Strahlenschutz sowie das Eisenbahn-Bundesamt im Januar vergangenen Jahres von der Forderung informiert, Atomtransporte durchs Stadtgebiet nicht mehr zu dulden oder zumindest massiv eingeschränkt zu sehen.

"Die Forderungen werden mit dem hohen Gefahrenpotenzial und der Überforderung der örtlichen Feuerwehren und anderer Hilfseinrichtungen im Falle eines Unglückes begründet", schrieb Wagner. Gleichzeitig wolle man mit den anderen betroffenen Kommunen ein Bündnis zur Durchsetzung der Forderungen bilden.

Wagner erhielt auf diese Schreiben zwei Antworten. Der Landkreistag NRW erläuterte im Februar, das Anliegen Bonns bringe "eine verständliche Sorge" zum Ausdruck. Gleichwohl müsse bedacht werden, dass die laufenden Transporte die geltenden Sicherheitsbestimmungen einhielten und dass es im Zuge der Energiewende und der damit einhergehenden Stilllegung von Kernkraftwerken zur "erforderlichen Translozierung entsprechenden Materials" kommen müsse. Zudem liege der örtliche Beschluss Bonns bislang noch nicht auf Spitzenverbandsebene vor.

Behörden werden zwei Tage vor Beginn über Transporte informiert

Das Antwortschreiben des Amtes für Strahlenschutz betonte im März 2015, die für die Transporte notwendige Beförderungsgenehmigung liege selbstverständlich per Verwaltungsakt vor. "Ob und wie viele Transporte auf welchen Strecken durchgeführt werden, liegt im Verantwortungsbereich der jeweiligen Genehmigungsinhaber." Widerspruch könne bei der Genehmigungsbehörde eingelegt und Klage bei den Verwaltungsgerichten eingereicht werden.

Jeweils zwei Werktage vor Transportbeginn würden die Aufsichtsbehörden der Länder über kommende Transporte informiert. Bei eventuellen Unfällen sei gesetzlich festgelegt, "dass vor Ort schnellstmöglich Schutzmaßnahmen durch die Feuerwehren ergriffen und umgehend die zuständigen Behörden informiert werden."

Zusätzliche Maßnahmen zum Katastrophenschutz lägen dann in der Zuständigkeit der Länder, teilte das Amt für Strahlenschutz mit. "Der Briefwechsel beantwortet letztlich keine unserer Fragen", kritisierte im Ausschuss Jens Heitmann für die Piraten. "Unsere Arbeit war für die Katz. Die schicken einfach weiter Atomtransporte durch Bonn", meinte Marcel Schmitt vom Bürger Bund.

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