Kitaplatz-Verteilsystem in Bonn Stadt muss Kitakosten erstatten

Bonn · Das Gericht hat entschieden: Das Kigan-Informationssystem ist zum Teil rechtswidrig. Eltern sollen 2348 Euro erhalten.

 U-3-Betreuung in einer Kita: Im Streit um das Kigan-Informationssystem wurde jetzt eine Entscheidung getroffen.

U-3-Betreuung in einer Kita: Im Streit um das Kigan-Informationssystem wurde jetzt eine Entscheidung getroffen.

Foto: picture alliance / dpa

Das 2013 angewandte und bisher unveränderte Vergabesystem von städtischen Kindertagesstätten-Plätzen in Bonn ist offenbar in Teilen rechtswidrig. Zu diesem Urteil ist jetzt das Kölner Verwaltungsgericht gekommen. Geklagt hatte eine Bonner Familie, die damals vergeblich versucht hatte, ihre dreijährige Tochter in einer Bonner Kita unterzubringen.

Über das städtische Kindergarten-Informationssystem (Kigan) hatten Wolfgang und Anne K. (Name von der Redaktion geändert) versucht, einen Platz für ihre Lisa zu bekommen. Seit 2011 war das Mädchen als Ein- beziehungsweise Zweijährige in einem privaten Hort untergebracht. Dafür bezahlten die Eltern monatlich 800 Euro. Mit drei Jahren hatte Lisa jedoch einen Rechtsanspruch auf einen städtischen Platz. Trotzdem blieben 2013 zunächst alle Bemühungen vergebens. Bei insgesamt vier Einrichtungen erhielten Wolfgang und Anne K. Absagen.

Für Lisa blieb nur ein Platz auf verschiedenen Wartelisten. „Selbst als wir das Jugendamt auf unsere Not und die Kündigungsfrist für die private Unterbringung hingewiesen haben, erhielten wir keine definitive Zusage“, berichtet der Vater. Die aber benötigten die berufstätigen Eltern, die mittlerweile auch versuchten, Lisas jüngeren Bruder unterzubringen.

Zwar schrieb das Jugendamt den Eltern, dass immer wieder Kapazitäten frei würden und man zuversichtlich sei, rechtzeitig etwas zu finden. Auf dieses Wagnis wollte sich die Familie allerdings nicht einlassen. Deshalb kündigte sie den Vertrag mit der privaten Einrichtung nicht. „Am Ende hätten wir eventuell gar nichts gehabt“, ergänzt der Vater. Denn schriftlich wollte die Behörde nicht garantieren, dass die beiden Kinder nach den Sommerfreien aufgenommen werden.

Mit Beginn des neuen Kindergartenjahres konnten die Geschwister dann doch in eine städtische Einrichtung gehen – allerdings hatten die Eltern zu diesem Zeitpunkt die Kündigungsfrist für die private Betreuung versäumt. Die zusätzlichen Kosten von insgesamt 2348 Euro forderten sie deshalb von der Stadt Bonn zurück. Dies verweigerte sie allerdings, denn die Familie hätte sich nicht direkt an die Behörde gewandt, so die Argumentation.

Dem widersprach jetzt das Kölner Gericht. Die Stadt habe durch die Anmeldungen in ihren Kitas von Lisas Bedarf gewusst. Die Eltern hätten aus den Absagen nicht entnehmen können, dass sie sich noch einmal ans Jugendamt wenden müssen. Da sie die verbindliche Zusage zu spät erhalten hätten, war es notwendig, an den bestehenden Vertrag mit dem privaten Träger festzuhalten, heißt es in der Urteilsbegründung. Den erheblichen Mehraufwand müsse die Stadt deshalb erstatten.

Die Stadt äußert sich nicht zu dem Urteil, weil es noch nicht rechtskräftig ist. Sie stellt allerdings fest: „Um den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz geltend zu machen, müssen sich Eltern an das Jugendamt wenden. Eine entsprechende Information finden die Eltern auf der Startseite von Kigan“, erklärt die Stadt dazu. „Eine Vormerkung über Kigan ist nicht ausreichend, um den Rechtsanspruch geltend zu machen oder um eine Bedarfsanzeige zu erstellen.

Es handelt sich lediglich um ein Informationssystem, das als Service die Möglichkeit für Vormerkungen in den Kindertageseinrichtungen anbietet. Es ist daher in jedem Fall zusätzlich eine schriftliche Mitteilung an das Jugendamt erforderlich, um den Rechtsanspruch zu realisieren“, so die Verwaltung.

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