Prozess um Schadensersatz Stadt soll 690.000 Euro an Metropol-Investor zahlen

Bonn · Dass die Stadt Bonn den Investoren der Metropol Immobilienmanagement GmbH eine Entschädigung zahlen muss, steht nach Entscheidungen des Bonner Landgerichts und des Kölner Oberlandesgerichts bereits fest. In einem Prozess vor den Richtern der 1. Zivilkammer des Bonner Landgerichts geht es nun um den konkreten Betrag.

 Metropol: Im Streit um das ehemalige Kino schlägt das Gericht einen Vergleich vor.

Metropol: Im Streit um das ehemalige Kino schlägt das Gericht einen Vergleich vor.

Foto: Roland Kohls

In der mündlichen Hauptverhandlung am gestrigen Mittwoch wurde schnell deutlich, dass die Fronten verhärtet sind: Auf der einen Seite stehen die Investoren, die 2,4 Millionen Euro Entschädigung und zudem 21 000 Euro Rechtsanwaltskosten eingeklagt haben. Sie hatten das ehemalige Kino am Markt 2005 für etwa 3,1 Millionen Euro erworben.

Der Umbau zog sich jedoch über Jahre hin, da die Denkmalschutzbehörde den Antrag 2006 abgelehnt hatte. Anstatt - wie geplant - im April 2008 konnte erst ab Oktober 2010 vermietet werden. Mittlerweile wurde das Gebäude für rund 19 Millionen Euro weiterverkauft.

Auf der anderen Seite geht die Stadt davon aus, dass viele der aufgelisteten Positionen gar nicht unter das Entschädigungsrecht fallen, sondern Schadensersatzforderungen sind. Eingeklagt werden Baukosten, die laut der Immobiliengesellschaft in der 30-monatigen Zwangspause gestiegen seien. Zudem werden Verzögerungsschäden durch entgangene Mieteinnahmen und Kosten für Anträge und Gutachten geltend gemacht.

Das Gericht muss nun prüfen, bei welchen Forderungen tatsächlich ein Anspruch auf Entschädigung besteht. "Da steckt der Teufel im Detail", so der Kammervorsitzende Stefan Bellin. Bei den Baukosten sei beispielsweise fraglich, ob die Stadt dafür haften müsse, dass eine der beteiligten Firmen zwischenzeitlich in eine finanzielle Schieflage geriet.

Bei den entgangenen Mieteinnahmen muss dem Gericht zufolge geklärt werden, ob es eine wertmäßige Verbesserung gab und wie die anzurechnen ist. "Wir meinen, dass man um die Wertsteigerung der Immobilie nicht umhin kommt", so Bellin.

Die Richter rieten den Parteien letztlich, einen Vergleich zu schließen. Ihr Vorschlag: Die Stadt zahlt an die Investoren gut 687 000 Euro. Beide Seiten sollen in den kommenden fünf Wochen zu dem Vorschlag Stellung nehmen. Sollte keine gütliche Einigung zustande kommen, wird wohl eine lange Beweisaufnahme vor den Beteiligten liegen. Auch über die Einholung von Sachverständigengutachten wurde bereits diskutiert.

Aktenzeichen: LG 1 O 194/15

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