WCCB-Prozess Stadt trägt Anwaltskosten

BONN · Die Stadt Bonn wird die Anwaltskosten der ehemaligen WCCB-Beauftragten Arno Hübner und Eva-Maria Zwiebler tragen.

Das hat der Rat gestern gegen 23 Uhr im nicht öffentlichen Teil der Sitzung beschlossen. Auf die Stadtkasse kommt damit eine Zahlung von 842.225 Euro für die beiden angeklagten städtischen Beamten zu.

Nach GA-Informationen sollen CDU und SPD dem entsprechenden Vorschlag der Stadtverwaltung zugestimmt haben, während die Grünen das offenbar ablehnten. Sie hatten bereits am Montag massive Zweifel geäußert, als Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch versucht hatte, die Beschluss mit einer Dringlichkeitsentscheidung durchzusetzen.

Einen Katalog offener Fragen zu dem Vorgang hatte die Verwaltung erst gestern Nachmittag schriftlich beantwortet. Bei der Abstimmung in der Nacht enthielt sich die FDP. Die Freidemokraten hatten vorgeschlagen, Hübner und Zwiebler zumindest zehn Prozent der Kosten selbst tragen zu lassen. Das wurde abgelehnt. Das Abstimmungsverhalten der anderen Fraktionen war bis Redaktionsschluss nicht zu erfahren.

Jens Rausch, Vorsitzender Richter der 7. Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts hatte eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage nach Paragraf 153a StPO (Strafprozessordnung) angeboten. Die Kostenübernahme hatte zumindest Hübner zur Bedingung für seine Zustimmung zu diesem Vorschlag gemacht. Heute um 8 Uhr soll der Prozess weitergehen.

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