Nachtleben in Bonn Stadt und Polizei verbieten Brückenpartys

BONN · Der Stadtordnungsdienst und die Polizei wollen konsequenter als bisher gegen nicht genehmigte Veranstaltungen unter der Bonner Nordbrücke vorgehen. Organisator Pierre Dehenn sieht darin eine Gefahr für die Bonner Partykultur.

 Unter der Bonner Nordbrücke fanden seit über zwei Jahren regelmäßig Goa-Partys statt.

Unter der Bonner Nordbrücke fanden seit über zwei Jahren regelmäßig Goa-Partys statt.

Foto: Johannes Weber

Seit mehr als zwei Jahren trafen sich in einem fast wöchentlichen Rhythmus teilweise bis zu 300 Menschen an der Bonner Nordbrücke zu so genannten Goa-Partys unter dem Titel „Love of Nature“, bei denen auch Laserlicht und Soundanlagen zum Einsatz kamen (wir berichteten).

Gerd Mainzer, Leiter der Polizeiwache in Ramersdorf, sieht darin gleich mehrere Rechtsverstöße und verweist auf eine erhebliche Anzahl von Beschwerden. „Anwohner aus Graurheindorf und Mondorf klagten über Lärm, Landwirte fanden regelmäßig Müll auf ihren Weiden. Darüber hinaus wurde das Equipment mit Autos unter die Brücke gefahren, obwohl dies im Landschaftsschutzgebiet gar nicht erlaubt ist.“ Während der letzten Veranstaltung am 26. Juni habe es erneut Anrufe von verärgerten Anwohnern gegeben, weshalb der Stadtordnungsdienst und die Polizei die Party gegen 1 Uhr in der Nacht auflösten. „Die Organisatoren wissen eigentlich, dass sie keine Genehmigung haben, dort zu feiern“, ärgert sich Mainzer.

Die Partys sind nicht genehmigt

Bereits im März und im April habe es Treffen zwischen der Stadt und der Polizei gegeben. Unter der Woche fand ein weiteres Gespräch mit Organisator Pierre Dehenn statt, der in der Vergangenheit regelmäßig auf Facebook zu den Veranstaltungen aufgerufen hatte. „Ihm wurde erläutert, dass die Partys nicht genehmigt sind; sie auch in Zukunft nicht genehmigt werden können“, teilte Stefanie Zießnitz vom Presseamt der Stadt mit.

Das Ordnungsamt wirft Dehenn nächtliche Ruhestörung und die unerlaubte Nutzung von Soundanlagen vor. Um die Schallentwicklung zu verringern, hatte Dehenn die Partys deshalb ein Stück weiter nördlich neben die Brücke verlagert. „Da sich dieser Bereich aber im Naturschutzgebiet befindet, ist eine solche Veranstaltung auch dort verboten“, so Zießnitz. Bernd Aulmann, Sprecher vom Landesbetrieb Straßen NRW, wies zudem darauf hin, dass die Verwendung von Lichtanlagen an Autobahnbrücken generell untersagt sei, weil die Gefahr bestehe, dass es zu einer Ablenkung von Autofahrern und somit zu Unfällen kommt.

Für Polizei und Ordnungsamt ist der Fall klar

Dehenn kann die Argumente der Polizei, der Stadt und von Straßen NRW nicht nachvollziehen. „Ich habe mehrfach geprüft, bis zu welchem Punkt die Musik zu hören ist. Meine Anlage ist gar nicht stark genug, um die Wohngebiete zu erreichen.“ Auch die Vermüllung des Landschaftsschutzgebietes hänge nicht mit seiner Brückenparty zusammen. „Es gibt so viele Menschen, die jeden Tag am Rhein feiern oder grillen und ihre Sachen liegen lassen. Wir halten uns doch gar nicht auf den Grünflächen auf.“ Darüber hinaus bezweifelt er, dass er mit seinem Laserlicht die Autofahrer ablenkt. „Wie sollen die Menschen auf der Straße denn sehen, was unter der Brücke passiert? Ich habe die Anlage extra so eingestellt, dass sie auf den Boden leuchtet.“

Für den Beueler Polizeichef Mainzer ist der Fall jedoch klar. „Es gab so viele Beschwerden, dass wir reagieren mussten. Zur Not werden wir bereits im Vorfeld Kontrollen durchführen, um die Entstehung solcher Veranstaltungen zu verhindern.“ Auch das Ordnungsamt will nicht weiter mit sich reden lassen und künftige Partys dieser Art konsequent auflösen. Einen alternativen Standort in Bonn konnte die Stadt indes nicht nennen, was Dehenn zunehmend ratlos macht. „Eine Zeit lang gab es unter der Nord- und der Südbrücke regelmäßig Partys, heute ist das nicht mehr so. Dabei kenne ich viele Menschen, die einfach nur an der frischen Luft feiern wollen.“ Er werde nun in Rheinbach oder Meckenheim nach einem neuen Veranstaltungsort Ausschau halten.

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