Kitaplatzvergabesystem in Bonn Stadt unterliegt im Streit mit Eltern

Bonn · Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass die Stadt Bonn einem Elternpaar 2500 Euro an Beiträgen für eine Privat-Kita zurückzahlen muss. Das Paar hatte eine Zusage für einen Kindergartenplatz nicht rechtzeitig mitgeteilt bekommen.

Weil sie einem Elternpaar nicht rechtzeitig eine schriftliche Zusage für einen Kindergartenplatz hat zukommen lassen, muss die Stadt rund 2500 Euro zahlen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln in dem Schadensersatzverfahren liegt zwar schon zwei Jahre zurück, doch erst jetzt hat das Oberverwaltungsgericht Münster als zweite Instanz die Berufung der Stadt gegen das Kölner Urteil abgelehnt.

Eine Entscheidung mit wohl weitreichenden und vor allem teuren Folgen: Denn die Stadt Bonn werde, so teilte Jugendamtsleiter Udo Stein am Donnerstagabend den sichtlich überraschten Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses mit, das bisherige Kindergarten-Informationssystem- und Anmeldeprogramm Kigan alsbald durch ein neues Programm auszutauschen. Damit sollen künftig solche Pannen und auch mögliche weitere Klageverfahren vermieden werden. Die Kosten konnte Stein nicht benennen. Experten gehen von einer fünfstelligen Summe aus.

Hintergrund: Das Elternpaar, das seinen Sprössling bereits in einer gewerblichen und damit deutlich teureren Einrichtung untergebracht hatte, wollte zu Beginn des Kindergartenjahres im August 2013 seinen durch den Rechtsanspruch garantierten Platz in einer geförderten Kita haben. Über "Kigan" hatte es seinen Nachwuchs in mehreren städtischen Kita angemeldet, vom städtischen Familienbüro anschließend jedoch nur telefonisch eine Zusage für eine der Kitas bekommen. Grund: Ein schriftlicher Vertrag konnte nicht ausgestellt werden, weil besagte Kita wegen der Schulferien geschlossen hatte.

"Bei uns schließt jede Kita selbst die Verträge mit den Eltern ab", erläuterte Stein das Verfahren. Doch weil jene Eltern sich nicht nur auf eine telefonische Zusage verlassen wollten, kündigten sie den Platz in der gewerblichen Kita zunächst nicht. Das Problem: Als der Vertrag mit der Stadt spruchreif wurde, bestand die andere Kita auf die Kündigungsfrist und Fortzahlung der Elternbeiträge bis zu deren Ablauf.

Das sahen die Eltern nicht ein und verklagten daraufhin die Stadt Bonn. Die Krux: Über "Kigan" kann der Anmeldevorgang von Eltern seitens des Jugendamts nicht nachvollzogen werden. Eltern können ihr Kind zudem bei beliebig vielen Einrichtungen anmelden, ohne dass die Vorgänge in einen Datensatz zusammengefasst werden.

Kigan sei an sich ein gut funktionierendes Informationssystem, das aber nie vorgesehen war, um darüber eine Bedarfsanzeige zur Geltendmachung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz zu kommunizieren, erklärte Stein. Da das Gericht nun aber eine andere Auffassung vertrete, "muss die Stadt darauf reagieren und bald ein geeignetes internetbasiertes Verfahren vorhalten, das diesem Anspruch genügt".

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