Starkregen in Röttgen Stadt will auch künftig Überlaufrohr nicht öffnen

RÖTTGEN · Als bei dem großen Unwetter am 20. Juni bis zu 50 Liter Regen pro Quadratmeter innerhalb einer Stunde fielen, waren auch viele Keller in Röttgen von den Überschwemmungen betroffen. Um künftige Schäden zu verringern, hatte FDP-Politiker Joachim Stamp eine Idee:

Man könne doch ein seit 1991 verschlossenes Überlaufrohr an der Villiper Allee so herrichten, dass es bei Starkregen zukünftig als Notventil für die Röttgener Kanalisation geöffnet werden könne, regte er in einem Dringlichkeitsantrag in der Bezirksvertretung Bonn an.

Doch davon hält die Stadt Bonn gar nichts: "Eine Einleitung von ungeklärtem Mischwasser in den ökologisch sensiblen Katzenlochbach war damals und ist auch jetzt nicht möglich", heißt es in der Antwort der Verwaltung.

Die von Stamp ins Gespräch gebrachte Zuleitung war 1991 aus wasserrechtlichen Gründen geschlossen worden, nachdem die neue Kanalisation am Schlossplatz und am Hobsweg ans Netz gegangen sei, so die Stadt. Dadurch sei die frühere Notentlastung entbehrlich geworden. Außerdem: Ein solches Überlaufrohr am Hochpunkt der Kanalisation würde nur zu einer geringen Absenkung des Wasserspiegels in der näheren Kanalisation führen und hätte damit keinen wesentlichen Einfluss auf die Gesamtsituation in Röttgen.

Ansonsten verweist die Stadt auf Bekanntes, wie sie es immer tut: Jeder Hausbesitzer habe sich selbst gegen Rückstau zu schützen. Dabei räumt das Tiefbauamt ein, dass die in Röttgen gefallenen Niederschläge statistisch einem Ereignis entsprechen, welches nur ein Mal in 100 Jahren auftritt. Und dagegen gebe es keinen vollständigen Schutz.

"Ich hatte dieses Ergebnis befürchtet", sagte Stamp zu seiner abgelehnten Idee. "Das darf aber nicht dazu führen, dass wir gar nichts gegen solche Ereignisse tun." Wie die Bürger künftig vor solchen Ereignissen geschützt werden können, weiß die Stadt auch nicht. Ohne eine vertiefte Untersuchung seien Aussagen darüber nicht möglich, so die Stadt. Dazu müssten aber Schmutzfrachtnachweise und hydraulische Kanalnetzberechnungen vorgelegt werden. In jedem Fall sei mit erheblichen Investitionskosten zu rechnen, würde man die Bürger besser schützen wollen, hieß es.

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