Weniger Unterstützung für Arme Stadt will beim Bonn-Ausweis sparen

BONN · Die Stadt hat die Leistungen des Bonn-Ausweises für einkommensschwache Bürger auf den Prüfstand gestellt. Bereits in der Vergangenheit hatte es Streichungen gegeben.

Aus dem ausführlichen Bericht, der Ende August im Sozialausschuss auf der Tagesordnung steht, geht hervor, dass in Bonn die freiwilligen Leistungen im Vergleich mit 23 anderen, nicht namentlich genannten Kommunen besonders umfangreich seien.

Zusammenfassend stellt die Verwaltung fest, „dass keine der teilnehmenden Kommunen ein ähnlich umfangreiches Leistungsangebot für eine vergleichbare große Personengruppe bereithält“. Als Beispiel nennt die Stadtverwaltung die Kostenübernahme für Mittagessen und Schulmilch über den im Bildungs- und Teilhabepaket verankerten Anteil hinaus. Würde das kostenlose Mittagessen für Bedürftige vollständig gestrichen, könnte die Stadt 1,6 Millionen Euro sparen, bei der Schulmilch läge das Einsparpotenzial bei 87 500 Euro. Weitere Posten für Leistungen sind unter anderem ein Fahrkostenzuschuss von 272 000 Euro jährlich oder der Nachlass auf Schwimmbadeintritte in Höhe von 60 000 Euro. Insgesamt hält die Stadt im Haushalt jährlich drei Millionen Euro für diese Bonn-Ausweis-Leistungen bereit, 500 000 Euro davon wendet sie für Personalkosten auf.

Das Bonner Organisationsamt gibt zwar keine direkte Empfehlung für Kürzungen ab, erklärt aber, „dass viele Leistungen historisch gewachsen sind und den finanziellen Bedingungen der Vergangenheit entsprechen“. Einsparpotenzial bei der Zahl der Mitarbeiterstellen sieht die Stadt nicht, weil die Antragsbearbeitung schon recht einfach strukturiert sei. Im jüngsten Personal-Unterausschuss kritisierte Anatol Koch, Fraktionsgeschäftsführer der Linken, dass die Verwaltung sich in ihrem Bericht „nur auf die Leistungskritik beschränkt hat“.

Ein konkreter Antrag auf Leistungskürzungen liegt bisher nicht vor. Und laut Georg Fenninger (CDU), Vorsitzender des Unterausschusses, sei das auch nicht vorgesehen: „Wir haben es bisher vermieden, bei allen erforderlichen Sparvorschlägen auf den Bonn-Ausweis als freiwillige Leistung zurückzugreifen“, sagte Fenninger. Es sei nach Prüfung aller unterschiedlichen Angebote derzeit nicht erkennbar, dass sich an dieser Haltung etwas ändern werde.

Allerdings hat es in der Vergangenheit durchaus Änderungen der Richtlinie gegeben, auf der die Bonn-Ausweis-Leistungen aufbauen. Zum 1. Januar ist die Bezuschussung der Mieterberatung gestrichen worden. Zudem schlägt die Verwaltung in ihrer Untersuchung eine Obergrenze von 4,50 Euro pro gefördertem Mittagessen vor und eine Vermögensgrenze für Bonn-Ausweis-Leistungen. Sie soll bei 5000 Euro liegen. Bisher ist nur das Einkommen maßgeblich für die Antragstellung.

Eine gute Nachricht hatte die Verwaltung bei der Gelegenheit zu vermelden: Durch eine vorübergehende Neueinstellung konnte sie die langen Wartezeiten auf den Bonn-Ausweis mittlerweile deutlich reduzieren. Mussten Antragsteller im Februar noch zehn Wochen auf den Ausweis warten, sind es mittlerweile nur noch zwei Wochen.

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