Pro-NRW-Politiker vor Gericht Stadt will Fall des Ratsherren von Mengersen prüfen

Bonn · Pro-NRW-Mitglied von Mengersen zahlte für den Rücktritt seines Vorgängers im Stadtparlament. Die Vereinbarung sei in Augen des Amtsrichters "sittenwidrig".

Selbst der Pro-NRW-Vorsitzende Markus Beisicht gesteht, dass die ganze Angelegenheit ein "Geschmäckle" habe, und spricht von einer "peinlichen Angelegenheit". Für seinen Mandanten und Parteifreund Christopher von Mengersen könnte das derzeitige Verfahren vor dem Amtsgericht auch Konsequenzen für sein Mandat im Bonner Stadtrat haben.

Als Christopher von Mengersen (22), der für die rechtsextreme Partei Pro NRW im Bonner Stadtrat sitzt, und Detlev Schwarz (55), sein Vorgänger in diesem Amt, am Dienstag vor dem Amtsgericht aufeinandertrafen, würdigten sie sich keines Blickes. Es war offensichtlich, dass sich die ehemaligen Parteifreunde inzwischen spinnefeind sind. Der Vorwurf gegen von Mengersen: Der Jurastudent soll Schwarz dessen Ratsmandat „abgekauft“, aber nicht die volle Summe gezahlt haben.

Schwarz fordert, dass sein Nachfolger zu einem Schuldanerkenntnis steht. Im November 2014 hatten beide das Schriftstück unterschrieben, in dem sich von Mengersen dazu verpflichtete, bis zum Ende der Legislaturperiode monatlich 560 Euro an den 55-Jährigen zu zahlen. Ab Dezember 2014 war der 22-Jährige nach dem Rücktritt von Schwarz als dessen Nachfolger im Rat aufgerückt.

Eine Begründung für die Zahlung wurde in das Schuldanerkenntnis nicht aufgenommen. Stattdessen vereinbarte man Stillschweigen. Von Mengersen zahlte laut Kläger allerdings nur ein einziges Mal die 560 Euro. Daher fordert Schwarz, der sich im Streit von Pro NRW getrennt hat, nun für das gesamte Jahr 2015 insgesamt 4480 Euro. Von Mengersen, Spross einer Frankfurter Bankiersfamilie, behauptete hingegen, er habe 3200 Euro an Schwarz gezahlt. Quittungen, die das belegen könnten, seien ihm bei einem Einbruch gestohlen worden.

Amtsrichter André Stollenwerk machte gleich zu Beginn des Prozesses klar, dass die Vereinbarung in seinen Augen „sittenwidrig“ sei und die Klage deshalb „abweisungsreif“ sein dürfte. „Da muss man gar nicht so viel begründen“, so der Zivilrichter. Und weiter: „Der inhaltliche Zusammenhang liegt für mich absolut auf der Hand“ – auch wenn in dem Schriftstück kein Grund für die Zahlungen aufgeführt sei. „Ich nenne das Mandatskauf“.

Der Betrag entspreche genau den Bezügen für ein Mandat im Stadtrat. Zudem wurde die Dauer der Zahlungen an die laufende Legislaturperiode gekoppelt. Von wem die Idee zu dem Schuldanerkenntnis gekommen sei, wer das Schreiben aufgesetzt hat und ob Schwarz Sozialbetrug begangen hat, da dem Jobcenter die Zahlungen wohl nicht gemeldet wurden, ist für Stollenwerk in diesem Zivilprozess nicht von Bedeutung. Er stellte klar: „Ich werde nicht vorschlagen, dass man aus diesem Schriftstück einen Euro bezahlt.“ Da die Klage nicht zurückgenommen wurde, wird er nun ein Urteil fällen.

Markus Beisicht, der seinen Parteifreund von Mengersen in dem Verfahren als Anwalt vertritt, räumte im Anschluss an die Verhandlung ein, dass die Geschichte „ein Geschmäckle“ hat. Laut dem Anwalt, der auch Parteivorsitzender von Pro NRW ist, hat sich die Partei „nicht umsonst von Herrn Schwarz getrennt“. Er selbst bezeichnete das Verfahren als „peinliche Angelegenheit“.

Die Frage ist nun, ob von Mengersen trotz des sittenwidrigen Deals sein Ratsmandat behalten kann. Die Stadtverwaltung konnte dazu am Dienstag noch keine Einschätzung abgeben. „Sobald der Stadt das Urteil vorliegt, werden die kommunalverfassungsrechtlichen Konsequenzen geprüft“, kündigte der stellvertretende Stadtsprecher Marc Hoffmann an. (ga)

Aktenzeichen: AG Bonn 106 C 269/15

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