Änderungen bei Spielautomaten in Bonn Stadt will Gaststätten und Spielhallen kontrollieren

Bonn · Seit Sonntag gelten neue Regeln für Geldspielgeräte in Spielhallen und Gaststätten, die zu besserem Spielerschutz beitragen sollen. Geräte mit ungültiger Zulassung werden von der Stadt stillgelegt.

Die Stadt Bonn weist auf eine Änderung für Geldspielgeräte hin, die am Sonntag in Kraft getreten ist. In Spielhallen und Gaststätten dürfen ab sofort aus Gründen des Spielerschutzes nur noch solche Geldspielgeräte bereitgehalten und betrieben werden, die über eine neue Bauartzulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt verfügen.

Die Änderung sieht unter anderem vor, dass die Summe der Verluste innerhalb einer Stunde 60 Euro und die Gewinnsumme 400 Euro nicht übersteigen darf. Jackpots und andere Sonderzahlungen jeder Art sind ausgeschlossen. Zudem müssen Spielgeräte nach einer Stunde eine fünfminütige Pause einlegen.

Die Bürgerdienste, so kündigt die Stadt an, werden die Beachtung der geänderten gesetzlichen Vorschriften in Spielhallen und Gaststätten kontrollieren und Geldspielgeräte mit ungültigen Zulassungen stilllegen. Gewerbetreibende sollten sich laut Stadt außerdem dessen bewusst sein, dass das Bereithalten und der Betrieb von unzulässigen Geldspielgeräten den Straftatbestand der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels erfüllen kann.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort