Beschwerde gegen Gerichtsentscheidung Stadt will verkaufsoffene Sonntage in Bonn retten

Bonn · Die Bonner Stadtverwaltung hat Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln eingelegt. Das Gericht hatte die verkaufsoffenen Sonntage zur Adventszeit untersagt.

Ob an diesem Sonntag die Läden in der Bonner Innenstadt und am darauffolgenden Sonntag in Bad Godesberg doch noch öffnen dürfen, hängt jetzt vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster ab. Die Stadt Bonn teilte am Dienstagnachmittag mit, sie habe beim OVG Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln eingelegt, das die beiden verkaufsoffenen Sonntage in Bonn untersagt hatte. Anlass war eine Klage der Gewerkschaft Verdi.

Die Verwaltung sei zuversichtlich, das OVG Münster von der Rechtmäßigkeit „der Ordnungsbehördlichen Verordnungen“ überzeugen zu können, mit der sie die Sonntagsöffnungen anlässlich der Weihnachtsmärkte für Bonn am 9. Dezember und Bad Godesberg am 16. Dezember genehmigt hatte. „Ich hoffe, dass das OVG Münster noch bis Freitag entscheidet und die verkaufsoffenen Sonntage gerettet werden können“, sagte Stadtdirektor Wolfgang Fuchs.

Zwischenzeitlich habe die Stadt Bonn versucht, mit der Gewerkschaft Verdi ins Gespräch zu kommen, um eventuell eine Kompromisslösung zu der Frage des räumlichen Geltungsbereiches der Sonntagsöffnung zu erreichen. Fuchs: „Dies ist leider nicht gelungen.“ Was genau Inhalt des Gesprächs sein sollte, war nicht zu erfahren.

Wie berichtet, hat das Verwaltungsgericht in einer Pressemitteilung zum Urteil, das in schriftlicher Form bisher nicht vorliegt, seine Ablehnung unter anderem damit begründet, die Stadt Bonn habe einen formalen Fehler begangen, weil sie die exakten Termine selbst bestimmte. Das widerspreche der Gemeindeordnung NRW. Der Stadtrat hätte die Termine zur Öffnung der Läden an den Sonntagen beschließen müssen.

Stadt Bonn will keinen Fehler gemacht haben

Britta Munkler, stellvertretende Geschäftsführerin von Verdi Köln/Bonn/Leverkusen, erklärte auf GA-Nachfrage, dahinter verberge sich, dass die Stadt Bonn sich bezüglich der geplanten Ladenöffnungen am 9. und 16 . Dezember auf einen Ratsbeschluss zur Genehmigung von verkaufsoffenen Sonntagen von 2017 berufe und für dieses Jahr gar kein neuer Ratsbeschluss vorliege. „Es mag in der Vergangenheit üblich gewesen sein, dass die Kommunen von den Räten Vorratsbeschlüsse fassen ließen und diese für die verkaufsoffenen Sonntage dann zugrunde legten“, sagte Munkler. Das sei nach dem Ladenöffnungsgesetz des Landes NRW nicht zulässig. „Auch nicht nach der Gesetzesänderung in diesem Frühjahr.“

Zwar hatten die Verwaltungsrichter auch kritisiert, dass die Ladenöffnungen an den Sonntagen nicht örtlich beschränkt seien: Die Weihnachtsmärkte müssten im Vordergrund stehen, nicht die Geschäftsöffnungen. Dennoch sieht Munkler die Gerichtsentscheidung vor allem im Lichte des formalen Fehlers. „Es steht der Stadt Bonn natürlich frei, Beschwerde einzulegen, ich glaube aber nicht, dass sie damit durchkommen wird.“ Und warum ist Verdi erst jetzt aufgefallen, dass ein Vorratsbeschluss für die Ladenöffnung nicht gesetzeskonform ist? Munkler dazu: „Wir haben die verkaufsoffenen Sonntage zu einem Arbeitsschwerpunkt bei Verdi gemacht und befassen uns seit diesem Jahr detaillierter mit den entsprechenden Anträgen. Dabei haben wir festgestellt, dass die Verwaltungen recht schludrig arbeiten.“

Die Stadt Bonn ist dagegen sicher, keinen Fehler gemacht zu haben. Sie bestätigte, dass die Genehmigung auf Grundlage des Ratsbeschlusses von 2017 erfolgte. „Wir gehen davon aus, dass das von der Stadt praktizierte Verfahren rechtmäßig ist und haben deshalb Beschwerde vor dem OVG Münster eingelegt“, hieß es aus dem Presseamt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Von GA-Redakteur
Philipp Königs
zur Klimaplan-Bilanz
Erfolg bemisst sich an Taten
Kommentar zur Bonner Klimaplan-BilanzErfolg bemisst sich an Taten
Zum Thema
Aus dem Ressort