Stadt Bonn Stadt zahlt keine Zuschüsse für Kunst!Rasen

BONN · Die Stadt Bonn will dem Veranstalter der Konzertreihe Kunst!Rasen keine Zuschüsse zahlen. Das geht aus einer nichtöffentlichen Mitteilung für den Kulturausschuss am Donnerstag, 30. Oktober, hervor.

Die Absage der von KunstRasen!-Macher Ernst Ludwig Hartz beantragten Zuschüsse in Höhe von 55.000 Euro rückwirkend für 2013 und 80.000 Euro für dieses Jahr hatte Hartz' Kollegin Petra Richter auf dem Bürgerdialog der VHS zum Sparpaket der Stadt Bonn am Dienstagabend im Rathaus öffentlich gemacht.

Sichtlich aufgelöst und unter Tränen warf sie Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch und seiner Kulturverwaltung vor, damit die Existenzgrundlage aller Mitarbeiter des Kunst!Rasen-Betriebs aufs Spiel zu setzen. Nimptsch entgegnete, die Stadt Bonn habe Kunst!Rasen bisher in allen Belangen gefördert. "Wir haben Sie unterstützt, wo wir nur konnten", sagte er.

Doch Kunst!Rasen sei ein Wirtschaftsbetrieb und müsse daher wie alle anderen Kulturbetriebe auch seine Bücher vorlegen und der Stadt Einblick in die Zahlen gewähren, wenn er Zuschüsse haben wolle. "Das ist bisher aber nicht geschehen", sagte Nimptsch. "Wir müssen aber alle Kulturbetriebe gleich behandeln." Beim städtischen Presseamt gestern noch einmal nachgefragt, hieß es: "Die Stadt kann ein Projekt nur bezuschussen, wenn ein Gesamtfinanzierungsplan belegt, dass es durchfinanziert ist. Beim Kunst!Rasen fehlen uns dazu noch einige Informationen beziehungsweise Zahlen, um das abschließend beurteilen zu können."

Eine Erklärung, die Hartz gestern mit "Verwunderung" hörte, wie er sagte. "Wir haben doch der Stadt alle von unserem Wirtschaftsprüfer geprüften Zahlen vorgelegt", sagte er dem General-Anzeiger. Und: Auch ohne Zuschüsse wolle er die zehn bis zwölf geplanten Konzerte im nächsten Jahre auf dem Kunst!Rasen veranstalten. Helfen sollen dabei Investoren und Sponsoren, mit denen er jetzt Verträge abschließen werde. "In Bonn geht es halt nur, wenn man sich selbst hilft", meinte er. Allerdings lobte er die "sehr gute Zusammenarbeit" mit der Stadtverwaltung hinsichtlich der Genehmigungsverfahren und bei den Lärmklagen.

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