Nachweispflicht von CO2-Ausstoß Stadtwerke Bonn sind wegen Energiepreisbremsen überlastet

Bonn · Seit 1. Januar gilt die Pflicht, den Ausstoß für Heizkunden auszuweisen - Grundlage für die Aufteilung der CO2-Abgabe zwischen Mieter und Vermieter. Die Stadtwerke wollen die Vorgabe erst später erfüllen.

Eine Person dreht an einer Heizung. Die Stadtwerke in Bonn liefern ihren Heizungskunden aktuell noch nicht Informationen über den CO2-Ausstoß.

Eine Person dreht an einer Heizung. Die Stadtwerke in Bonn liefern ihren Heizungskunden aktuell noch nicht Informationen über den CO2-Ausstoß.

Foto: dpa/Marcus Brandt

Christian Müller wundert sich über das Geschäftsgebaren der Stadtwerke Bonn (SWB). „Ab dem 1.1.23 muss ich als Vermieter die CO2-Bepreisung zwischen mir und dem Mieter aufteilen. Dazu soll der Versorger mir die CO2-Menge in Kilogramm auf der Rechnung mitteilen.“ Diese könne er den Rechnungen der SWB aber nicht entnehmen.