Nachweispflicht von CO2-Ausstoß Stadtwerke Bonn sind wegen Energiepreisbremsen überlastet
Bonn · Seit 1. Januar gilt die Pflicht, den Ausstoß für Heizkunden auszuweisen - Grundlage für die Aufteilung der CO2-Abgabe zwischen Mieter und Vermieter. Die Stadtwerke wollen die Vorgabe erst später erfüllen.
10.03.2023
, 18:00 Uhr
Christian Müller wundert sich über das Geschäftsgebaren der Stadtwerke Bonn (SWB). „Ab dem 1.1.23 muss ich als Vermieter die CO2-Bepreisung zwischen mir und dem Mieter aufteilen. Dazu soll der Versorger mir die CO2-Menge in Kilogramm auf der Rechnung mitteilen.“ Diese könne er den Rechnungen der SWB aber nicht entnehmen.