Stadtwerke Bonn So erhalten Verbraucher die Dezember-Soforthilfe

Bonn · In vielen Fällen müssen Gas- und Fernwärmekunden nicht selbst aktiv werden, um die Dezember-Soforthilfe zu erhalten. Die Stadtwerke Bonn und die Versorger in der Region informieren über das Verfahren. Wir geben einen Überblick.

 Die Zeiten, als Bonner Fernwärme günstig war, sind vorbei.

Die Zeiten, als Bonner Fernwärme günstig war, sind vorbei.

Foto: SWB

Die Stadtwerke Bonn (SWB) und die anderen Versorger in der Region informieren ihre Gas- und Fernwärmekunden seit einigen Tagen online über die Dezember-Soforthilfe, die bereits gesetzlich beschlossen wurde. In vielen Fällen müssen die Verbraucher nicht selbst aktiv werden, um die Entlastung zu erhalten. Wer beispielsweise eine Einzugsermächtigung erteilt hat, dessen Dezember-Abschlag wird gar nicht eingezogen oder gegebenenfalls zurücküberwiesen. Haushalte, die monatlich per Überweisung zahlen oder bar die Rechnung begleichen, setzen dies im Dezember aus.

Anders verhält es sich, wenn im Dezember gar kein Abschlag fällig wird. In dem Fall werde die Soforthilfe mit der Voraus- beziehungsweise Abschlagszahlung im Januar 2023 verrechnet oder in der Jahresrechnung berücksichtigt, teilen die SWB mit. Alle, die einen Dauerauftrag eingerichtet haben, müssen diesen entweder im Dezember unterbrechen oder entsprechend dem Zahlungsrhythmus anpassen, so die SWB. Für alle gelte: Ist zu viel Geld bezahlt worden, wird die Soforthilfe in der nächsten Jahresabrechnung berücksichtigt.

Andere Grundlage für Großkunden

Berechnet wird die Soforthilfe auf der Grundlage der Jahresverbrauchsmenge, die der Versorger – in diesem Fall die SWB – im September 2022 für die Belieferung während eines Ein-Jahres-Zeitraums prognostiziert hat. Diese Menge werde durch zwölf geteilt und dann multipliziert mit dem Arbeitspreis des gewählten Tarifs, Stand 1. Dezember 2022. „Hinzu kommen alle Preiselemente, soweit diese nach dem Erdgasliefervertrag anteilig für den Monat Dezember 2022 anfallen. Dieser Betrag entspricht nicht zwingend dem des berechneten Dezember-Abschlags“, heißt es in den Erläuterungen der SWB. Für Großkunden gilt eine andere Grundlage: Die Soforthilfe berechnet sich bei ihnen nach der von November 2021 bis Oktober 2022 entnommenen Menge.

Im Gesetz enthalten ist auch der Fall, dass Endverbraucher ihren Lieferanten im Dezember wechseln. Laut SWB muss die Soforthilfe dann von dem Lieferanten übernommen werden, der am Stichtag 1. Dezember der Versorger war. „Hat ein Lieferant am 2. Dezember 2022 oder später die Belieferung des betreffenden Kunden aufgenommen, ist er nicht nach dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz verpflichtet“, so die SWB.

Wer bekommt die Dezember-Soforthilfe?

Die Dezember-Soforthilfe erhalten fast alle Gas- und Wärmebezieher. Ausgenommen sind Großkunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden sowie Firmen, die Erdgas für den kommerziellen Betrieb von Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen beziehen, oder auch Krankenhäuser.

Es gibt aber auch Ausnahmen von der Ausnahme, also Großverbraucher, die dennoch Anspruch auf Dezember-Hilfe haben. Dazu zählt die Wohnungswirtschaft, die Soforthilfe an ihre Mieter weitergeben muss. Auch Reha-Einrichtungen, Kitas, Behindertenwerkstätten, Schulen und Universitäten profitieren von der Dezember-Soforthilfe.

Erdgas-Großverbraucher, die ausnahmsweise bezugsberechtigt sind, bekommen die Entlastung allerdings nicht automatisch. Die SWB weisen darauf hin, dass sie bis zum 31. Dezember 2022 schriftlich einen Antrag auf Dezember-Soforthilfe stellen müssen. „Andernfalls entfällt der Anspruch“, heißt es. Solche Anträge müssen Großverbraucher von Fernwärme wiederum nicht stellen: „Eine Mitteilungspflicht wie im Erdgasbereich ist für solche ausnahmsweise anspruchsberechtigten Kunden nicht vorgesehen“, teilen die SWB mit.

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Stadtwerke Bonn. Informationen zu den einzelnen Versorgern der Region gibt es auf der Internetseite der Energieversorgung Mittelrhein AG, der Rhenag Rheinische Energie AG, der Stadtwerke Troisdorf und der Bad Honnef AG.[http://evm.de/energiekrise]

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