Blaue Couch Stadtwerke einigen sich mit Fotograf Horst Wackerbarth

Bonn · Der Düsseldorfer Fotograf Horst Wackerbarth hat den vom Oberlandesgericht Köln (OLG) angeregten Vergleich im Urheberrechtsstreit um Fotos mit roter und blauer Couch angenommen.

Damit ist ein jahrelange Rechtsstreit beendet. "Wir begrüßen diese einvernehmliche Einigung und freuen uns, dass damit endlich dauerhaft Rechtsfrieden einkehren kann", so die Stadtwerke Bonn.

Nach dem Vorschlag des Gerichts zahlen die Stadtwerke Bonn einmalig 30.000 Euro, Wackerbarth hatte zunächst 120.000 Euro gefordert. Zur Annahme dieses Vergleichs hatte sich Horst Wackerbarth eine Woche Bedenkzeit erbeten.

Dem Urheberrechtsstreit vorausgegangen war ein von Wackerbarth im Jahr 2010 angestrengtes Verfahren gegen die Werbeagentur. Der Düsseldorfer Fotograf fotografierte seit vielen Jahren weltweit Personen in Zusammenhang mit einer roten Couch. Für zwölf Bilder der Blauen Couch Kampagne war Wackerbarth der Ansicht, sie ähnelten zu sehr seinen Bildern der roten Couch und verletzten daher sein Urheberrecht.

"Es war nie unsere Absicht, das Lebenswerk von Horst Wackerbarth zu schmälern oder die Urheberrechte seiner Fotos zu missachten", betonen die SWB.

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