Urteil des Verwaltungsgerichts Köln Standard-Tierversuche an Bonner Uni verboten

Bonn · Die Studenten und Forscher der Uni Bonn dürfen an Mäusen keine Standard-Tierversuche zu Ausbildungszwecken mehr durchführen. Dieses Urteil hat das Verwaltungsgericht Köln am Mittwoch verkündet.

 Symbolbild

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Foto: picture alliance / dpa

Die Studenten und Forscher dürfen an Mäusen keine Standard-Tierversuche zu Ausbildungszwecken mehr durchführen. Dieses Urteil hat das Verwaltungsgericht Köln am Mittwoch verkündet, nachdem die Universität gegen ein Verbot des Landes Nordrhein-Westfalen geklagt hatte. Bei den Versuchen sollten den Mäusen Psychopharmaka oder Alkohol injiziert werden. Danach galt es laut Gericht, „speziellen Herausforderungen“ zu begegnen: Die Tiere sollten ein Labyrinth durchlaufen oder auf eine Wärmeplatte gesetzt werden.

In der Urteilsbegründung heißt es, dass dies „Standardversuche“ seien, über die es bereits Filmaufnahmen gebe. Sie erneut durchzuführen, sei deshalb „entbehrlich“, schließlich könnten den Studenten Videos gezeigt werden. Den Studenten bleibt aber erlaubt, ihre Fähigkeiten an den Mäusen zu üben. Dazu gehöre unter anderem, sie zu fangen und ihnen Injektionen zu verabreichen – die Versuche seien dafür aber nicht notwendig.

Der Bonner Uni-Sprecher Andreas Archut wollte sich am Mittwoch nicht zu dem Thema äußern, weil ihm noch keine Urteilsbegründung vorliege.

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