Bonner Arbeitsgericht Stationsleiter soll Schwangere angegriffen haben

BONN · Wenn Kollegen sich im Job in die Haare kriegen, ist der Arbeitsfrieden in Gefahr. Weil der Leiter einer Pflegestation in einem Krankenhaus eine Untergebene im Zuge einer Auseinandersetzung tätlich angegriffen haben soll, flog er. Der Mann klagte gegen die fristlose Kündigung. Am Dienstag trafen sich die Parteien im Arbeitsgericht vor der dritten Kammer.

Immerhin arbeitet der Kläger schon fast 30 Jahre in dem Krankenhaus und hat sich bislang nie etwas zuschulden kommen lassen. Deshalb reagiert auch der Kammervorsitzende etwas verwundert über die drastische Maßnahme der Klinikleitung und fragt, ob nicht vielleicht eine Mediation die Sache bereinigen könnte.

Doch die Beklagtenseite zeigt sich unerbittlich: Der Stationsleiter habe, so berichtet der Anwalt, der hochschwangeren Mitarbeiterin einer anderen Station den Zutritt zum Pausenraum verweigert. Dabei habe er die Frau nicht nur an den Schultern gepackt und sie zurückgestoßen, sondern auch die Türe vor ihrer Nase zugeknallt. "Das hätte mit einer Verletzung enden können, wenn die Klinke gegen den Bauch der Mitarbeiterin gestoßen wäre", sagt der Anwalt.

Der Rechtsbeistand der Gegenseite nimmt seinen Mandanten in Schutz: "Der Zwischenfall war anders", sagt er. Der Kläger habe die Frau nicht körperlich angegriffen. Dass es Ärger geben hatte, bestreitet er nicht. Sein Mandant sei an dem Tag im Stress gewesen, weil er zu wenig Personal zur Verfügung hatte. Er habe sich gesorgt, dass die Frau einen Kollegen von der Arbeit abhalten würde. "Der Vorfall hätte höchstens abgemahnt werden können", meint der Anwalt. Die Beklagte sieht das anders. Es gebe Zeugen, und es sei auch allgemeint bekannt, dass der Kläger ein "despotisches Führungsverhalten" kultiviere.

Am Ende zeigen sich beide Seiten versöhnlich und wollen nun gemeinsam nach einer gütlichen Lösung suchen, damit der Kläger im Krankenhaus weiter arbeiten kann. Eine Führungsposition soll er nicht mehr erhalten.

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