Urteil in Bonn Steinewerfer von der A562 muss dauerhaft in die Psychiatrie

Bonn · Ein psychisch kranker Obdachloser muss dauerhaft in die Psychiatrie. Er hatte Steine auf die Autobahn 562 und das Gericht in Bonn geworfen.

 Diesen Stein hatte der Verurteilte im vergangen Juni auf die A562 geworfen.

Diesen Stein hatte der Verurteilte im vergangen Juni auf die A562 geworfen.

Foto: Polizei Bonn

Ein 58-jähriger Mann, der im vergangenen Jahr unter anderem Steine auf technische Einrichtungen der Bonner Gerichtsgebäude sowie auf die Autobahn A562 geworfen hatte, muss dauerhaft in die Psychiatrie. Das hat die 1. Große Strafkammer am Bonner Landgericht in Abwesenheit des Beschuldigten entschieden.

Der gebürtige Dresdner war zunächst wegen Sachbeschädigung und Störung öffentlicher Betriebe sowie gefährlicher Eingriffe in den Straßenverkehr angeklagt. Nachdem ein Gutachter dem Mann aber aufgrund einer psychischen Erkrankung dauerhafte Verhandlungsunfähigkeit attestiert hatte, wurde das Verfahren eingestellt und aus der Anklage eine sogenannte Antragsschrift.

So hatte die 1. Große Strafkammer unter dem Vorsitz von Richterin Jessica Jöbges nicht mehr über die Schuld des Mannes zu befinden, sondern einzig zu entscheiden, ob der Beschuldigte dauerhaft in einer psychiatrischen Klinik untergebracht wird. Der ungelernte Obdachlose war wegen seiner Erkrankung der gesamten Verhandlung ferngeblieben, konnte aber von dem Gericht in einer Klinik befragt werden.

Schließlich hatten die Richter keinerlei Zweifel, dass der Mann bedingt durch sein paranoides Selbsterleben gefährlich für die Allgemeinheit ist. Die Steinwürfe auf eine Ampel beziehungsweise eine Gegensprechanlage des Gerichts an der Wilhelmstraße waren in diesem Kontext aber eher untergeordneter Natur: Den Groll, den der Mann gegen die Justiz hegte, weil er in einem Zivilprozess seine Wohnung verloren hatte und so obdachlos geworden war, konnte die Kammer sogar ein Stück weit nachvollziehen. Dennoch könne man es selbstverständlich nicht tolerieren, wenn jemand Sachbeschädigung als Ventil für seine Wut nutze. „Er hat aus unserer Sicht erstaunliche Kräfte entwickelt“, so Jöbges zu einem der Würfe, der bestens auf der Aufnahme einer Überwachungskamera zu sehen war.

Richtig gefährlich wurde es aber in der Rheinaue: Dort warf der Beschuldigte am 11. und am 18. Juni 2020 immer wieder Pflastersteine und andere Gegenstände von der Stadtbahnhaltestelle auf die Fahrbahn der A562. Dass er dabei keine Autos habe treffen wollen, sondern immer nur auf die Leitplanke gezielt hatte, glaubte ihm das Gericht sogar. Dennoch habe er das Leben und die Gesundheit der Pendler, die im frühen Berufsverkehr auf der Rheinbrücke unterwegs waren, in Gefahr gebracht.

Das sehe man insbesondere am Fall eines Kleinwagenfahrers, der einem bereits auf der Straße liegenden Stein nicht mehr rechtzeitig ausweichen konnte: Der Geschädigte, der in dem Verfahren als Zeuge gehört worden war, hatte eindringlich die Gefahrensituation beschrieben: Er sei hinter einem SUV unterwegs gewesen, als er plötzlich den rund zehn Zentimeter an jeder Seite messenden Quader auf der Fahrbahn gesehen habe. Zum Ausweichen sei es zu spät gewesen, und so sei er quasi ungebremst über das Hindernis gefahren. Zum Glück sei es aber bei einem Schaden von rund 2500 Euro geblieben.

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