Exhibitionisten zu Boden gebracht Strafanzeige gegen Polizisten nach Einsatz in Bonn

Bonn · Ein Bonner Polizist soll einen Exhibitionisten mit einem Schlag gegen die Schläfe zu Boden gebracht haben, obwohl es dafür keinen Grund gegeben haben soll. So beschreibt es ein Arzt, der den Vorfall beobachtet hatte. Die Polizei stellt die Situation anders dar.

 Die Bonner Polizei soll bei einem Einsatz in der Pützstraße unverhältnismäßig gehandelt haben, wehrt sich aber gegen die Darstellung.

Die Bonner Polizei soll bei einem Einsatz in der Pützstraße unverhältnismäßig gehandelt haben, wehrt sich aber gegen die Darstellung.

Foto: Benjamin Westhoff

Ein Bonner Arzt hat nach einem Polizeieinsatz in Kessenich Dienstaufsichtsbeschwerde beim Polizeipräsidenten Frank Hoever eingereicht. Demnach soll ein Polizist einen Mann, der die Hose heruntergelassen hatte, mit einem Schlag gegen den Kopf zu Boden gebracht haben. „Mir geht es nicht darum, die beteiligten Beamten zu desavouieren“, schreibt der Arzt. „Aber ein Schlag gegen den Kopf geht überhaupt nicht, zumal der Betroffene zwar wehrig, aber nicht gezielt aggressiv war.“ Gegen die beteiligten Polizisten läuft eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt. Die Ermittlungen führt aus Neutralitätsgründen die Kölner Polizei.

Arzt beobachtet Festnahme und schreitet ein

Was sich am 24. April gegen 13.15 Uhr in der Pützstraße abgespielt hat, beschreibt der Arzt, der eigentlich auf dem Weg zum Einkauf war, sehr detailliert. „Ein schwarzer Bürger (gut Deutsch sprechend) zeigte ein offensichtlich hoch auffälliges, teils bizarres Verhalten, zwei Polizeibeamte standen zu seinen Seiten, er krakeelte, schließlich ließ er seine Hose herunter und stand mit nacktem Unterkörper da.“ Dann soll ein Polizist den Mann mit dem Handballen so stark gegen die rechte Schläfe geschlagen haben, dass er zu Boden ging. „Ich teilte ihnen mit, dass ich Arzt bin und ein Schlag gegen den Kopf keinesfalls zulässig sei. Da ich neben dem Einsatzgeschehen stand, wurde ich nun mehrfach bezichtigt, eine Polizeimaßnahme zu behindern, teils mit drohendem Unterton“, formuliert es der Arzt in der Beschwerde, die dem GA vorliegt. Er entgegnete, dass er als Arzt auch verpflichtet sei zu schauen, ob der Betroffene krank sei. Seine Wahrnehmung: Der Mann gehöre in ein Krankenhaus, eventuell sogar eine psychiatrische Abteilung. „Da zunächst aus der Ferne keine Anzeichen einer schweren Bewusstseinsstörung zu sehen waren, bat ich die Polizisten, einen Rettungswagen zu rufen.“ Worauf er jedoch keine Antwort erhalten habe.

Der Arzt setzte seinen geplanten Einkauf fort, nach einer Viertelstunde kam er wieder aus dem Laden. „Der Betroffene lag immer noch am Boden, war bei Bewusstsein. Kein Rettungswagen. Dafür rückte ein fensterloser Sprinter der Polizei an, offenbar sollte er den Delinquenten übernehmen.“ Er wagte einen erneuten Anlauf, wies sich als Arzt aus, der früher im Notfallbereich eines Bonner Krankenhauses gearbeitet habe. Dort habe er häufig erlebt, dass Patienten alkoholisiert waren, aber sich andere Faktoren wie Unterzuckerung, ein vorausgegangener epileptischer Anfall oder auch ein Mix aus Drogen und Medikamenten „als durchaus gefährdungsträchtige Situation erwiesen hatten“. Darauf sollen die Polizisten nur entgegnet haben, dass er sich auf diese Erfahrung „ja etwas einbilden“ könne.

Polizeisprecher bestätigt den Vorfall

Polizeisprecher Robert Scholten bestätigt den Vorfall. „Der Einsatzablauf und die Anwendung des unmittelbaren Zwanges ist umfangreich und nachvollziehbar dokumentiert“, erklärt er. Was der Arzt erlebt habe, sei jedoch nur ein Moment des Einsatzes gewesen. Dem sei vorausgegangen, dass der Mann zuvor von einer Familie mit Kleinkind dabei beobachtet worden war, wie er sich entblößte. „Im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen wurde der Beschuldigte kurze Zeit später gestellt“, so Scholten. Der mutmaßliche Straftäter sei, nachdem er sich erneut entblößt hatte, zu Boden gebracht worden, „um weitere exhibitionistische Handlungen in der Öffentlichkeit zu unterbinden“. Er sei der Polizei aus der Vergangenheit unter anderem wegen Sexualstraftaten bekannt.

Genauere Details zur Festnahme könne Scholten nicht nennen, da sie Teil des nun eingeleiteten Ermittlungsverfahrens seien. Einen Schlag gegen den Kopf, wie der Arzt es schildert, habe es allerdings nicht gegeben. Der Festgenommene habe später kein Krankenhaus aufsuchen müssen. Die Dienstaufsichtsbeschwerde werde dennoch formal als Strafanzeige gewertet. „Aus Gründen der Neutralität werden die Ermittlungen – wie in vergleichbaren Fällen immer – durch die zuständige Fachdienststelle des Polizeipräsidiums Köln unter Sachleitung der Bonner Staatsanwaltschaft geführt.“ Aus Sicht der Polizisten, die vor Ort waren, habe es „keine Notwendigkeit einer unmittelbaren ärztlichen Hilfe“ gegeben. Über etwaige Konsequenzen für sie werde „nach Abschluss der straf- und disziplinarrechtlichen Ermittlungen entschieden“.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Ein Sieg der Gerechtigkeit
Kommentar zum Urteil nach Tod von George Floyd Ein Sieg der Gerechtigkeit
Aus dem Ressort