Bestrafung in der Region Straftätern droht in Bonn Entzug der Fahrerlaubnis

BONN/RHEIN-SIEG-KREIS · Wer durch aggressives Verhalten auffällt, riskiert vermehrt auch seinen Führerschein. Die Zahl der Fälle steigt, in Bonn sind drei Sachbearbeiter mit ihnen betraut.

Wer an illegalen Autorennen teilnimmt, sich betrunken hinters Steuer setzt oder eine Unfallflucht begeht, muss seinen Führerschein abgeben. Doch nicht nur jene, die sich im Straßenverkehr falsch verhalten, kann es treffen. Behörden können die Fahrerlaubnis auch dann einkassieren, wenn der Betroffene aus charakterlichen Gründen nicht fähig scheint, ein Auto verantwortungsvoll zu führen.

Das ist laut Martin Weyer von der Direktion Verkehr der Fall, wenn „erhebliche Straftaten“ vorliegen. Dazu gehörten zum Beispiel Vergewaltigung, Mord und Totschlag, aber auch häusliche Gewalt, Körperverletzung oder Widerstand gegen Polizeibeamte. Betroffen sein könne jeder, der ein hohes Aggressionspotenzial an den Tag lege. Ziel war und ist es, schwere Unfälle zu vermeiden. Denn auch durch die sogenannten 212er-Meldungen werde es Weyer zufolge auf den Straßen sicherer. „Sozialverhalten ist nicht teilbar. Bei Menschen, die sich im Straßenverkehr rücksichtslos und aggressiv verhalten, findet man meist etwas anderes – und umgekehrt.“

Ist die Polizei der Meinung, dass ein Fahrer aus dem Verkehr gezogen werden sollte, informiert sie Stadt oder Kreis (212er-Meldung). „Dort liegt die endgültige Entscheidung, was getan wird“, erklärt Weyer. Führerscheinentzug oder die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) seien zwei Möglichkeiten. Doch auch in die andere Richtung funktioniert die Zusammenarbeit. Werde ein Antrag auf Rückgabe des Führerscheins gestellt, fragen Stadt- oder Kreisverwaltung bei der Polizei nach – mittlerweile kommt dies zwischen 120 und 140 Mal pro Monat vor, weiß Weyer.

Neu ist das Mittel der 212er-Meldungen nicht. Die Möglichkeit habe man schon immer gehabt, allerdings habe man sie selten bis nie genutzt, sagt Weyer, der über die Gründe nur spekulieren könnte. 2016 rückten sie in den Fokus des NRW-Innenministeriums. In jeder Landespolizeibehörde wurde eine Zentrale Stelle eingerichtet, die sich mit diesen Fällen beschäftigt. Seitdem gehen die Zahlen nach oben. Verzeichnete die Bonner Polizei 2015 noch 67 der 212er-Meldungen, waren es 2018 schon 626.

Im Rockermilieu bewährt

Das Vorgehen, mit dem man Gewalttäter empfindlich treffen könne, hat sich laut Weyer bewährt. So zum Beispiel im Rockermilieu. „Denen tut es richtig weh, wenn sie den Führerschein abgeben müssen.“ Oder wenn Straftäter ihn gar nicht erst bekommen, weil sie mit 15 Jahren schon mehrfach aufgefallen sind. Außerdem wird es teuer: Sämtliche Kosten, die individuell variieren, trägt der Verursacher.

Im Dienstleistungszentrum der Stadt Bonn sind drei Sachbearbeiter für die Bearbeitung der 212er-Meldungen zuständig, sagt Vize-Stadtsprecher Marc Hoffmann. Sie bearbeiten auch die Anträge derjenigen, die ihren eingezogenen Führerschein zurückbekommen möchten. Weil die Zahlen steigen und sich die Betroffenen immer häufiger „mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen Anordnungen der Führerscheinstelle zur Wehr setzen“, wurde personell aufgestockt: um 0,21 Stellen „für die Überprüfung Kraftfahreignung und um 1,34 Stellen für die Neuerteilung von Fahrerlaubnissen“.

Bleiben Zweifel, ist der Führerschein weg

Seit Mai 2016 gehen monatlich etwa 50 bis 70 Mitteilungen ein, 90 Prozent davon kommen von der Polizei. Genau wie im Rhein-Sieg-Kreis. Dort sind aber die Fallzahlen etwas höher. Jährlich rund 1000 Meldungen – etwa 83 pro Monat – verzeichnet der Kreis laut Sprecherin Daniela Blumenthaler. Dafür habe man die Arbeitsabläufe neu strukturiert, zusätzliches Personal wurde nicht eingestellt.

Sind alle Infos wie Führungszeugnis oder Erkenntnisse der Polizei ausgewertet, „setzt sich die Führerscheinstelle nach Möglichkeit mit dem Fahrerlaubnisinhaber in Verbindung“, erklären Hoffmann und Blumenthaler. Die Beratung stehe an erster Stelle, teilweise aber werden ärztliche Gutachten, MPU oder eine Fahrprobe angeordnet. Bleiben die Zweifel bestehen, ist der Führerschein weg. Dies geschehe in etwa bei einem Drittel der mitgeteilten Fälle.

Um über Fragen rund um das Thema Fahreignung zu sprechen, setzen sich Stadt, Kreis und Polizei regelmäßig zusammen. Dabei wird auch über die polizeilichen Mitteilungen gesprochen. Eine Statistik, welche Personengruppe besonders häufig auffällt, existiert weder bei der Stadt noch beim Kreis. Auch die Polizei kann dazu keine Auskunft geben. Nur soviel: „Männer sind häufiger betroffen als Frauen“, stellt Weyer fest.

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