Bilanz zur Ausgangssperre in Bonn „Straßen sind nach 22 Uhr wie leergefegt“

Bonn · Stadtordnungsdienst und Bonner Polizei ziehen nach rund zwei Wochen Ausgangssperre eine positive Bilanz. Kontrollen konzentrierten sich auf beliebte Treffpunkte wie Rheinufer, Hofgarten und Poppelsdorfer Allee.

 Stadtordungsdienst und Polizei bei einer Kontrolle in Bonn.

Stadtordungsdienst und Polizei bei einer Kontrolle in Bonn.

Foto: Benjamin Westhoff

Stadtordnungsdienst und die Wache Gabi haben seit dem 24. April nur wenige Verstöße gegen die Ausgangssperre in Bonn festgestellt. „Die Straßen sind nach 22 Uhr wie leergefegt“, sagt Vize-Stadtsprecher Marc Hoffmann. 68 Anzeigen wurden geschrieben, weil Personen zu spät unterwegs waren. Sie erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von jeweils 250 Euro. „Zu gewalttätigen Auseinandersetzungen ist es bei Kontrollen der Ausgangssperre glücklicherweise noch nicht gekommen.“ Einfache Platzverweise und Ansprachen seien wirksam gewesen. Direkt in der ersten Nacht wurden mehrere Personen aufgefordert, den Frankenbadvorplatz zu verlassen. „Seitdem wurden keine größeren Gruppen nach 22 Uhr angetroffen.“ Kontrollen konzentrierten sich auf beliebte Treffpunkte wie Rheinufer, Hofgarten und Poppelsdorfer Allee. „Außerdem wurde Hinweisen aus der Bevölkerung nachgegangen.“

Einige Beobachtungen entsprechen jedoch nicht der städtischen Aussage, dass kaum Menschen während der Ausgangssperre unterwegs seien: So waren in den vergangenen Nächten unter anderem in Bad Godesberg viele Personen, teilweise auch in Gruppen, rund um das Zentrum auf den Straßen.

Bei den Bußgeldern gibt sich die Stadt kulant. Werde jemand während der Ausgangssperre im Freien angetroffen, hänge es vom Einzelfall und den Reaktionen ab, ob eine mündliche Ermahnung ausreiche. „Ist dies nicht der Fall, werden Personalien verweigert oder sich völlig uneinsichtig gezeigt, wird der Verstoß konsequent geahndet“, so Hoffmann.

Polizei achtet auf Verhältnismäßigkeit

Ähnlich handhabt es die Bonner Polizei: „Sollten wir Verstöße gegen die nun geltenden Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen feststellen, handeln wir konsequent, aber immer auch unter sorgfältiger Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit“, sagt Sprecher Simon Rott. Seit dem 29. April wurden 103 Personen kontrolliert und 58 Verstöße festgestellt – die Übrigen hatten triftige Gründe. Gewalttätige Auseinandersetzungen habe es nicht gegeben, ebenso wie Schwerpunktkontrollen.

Auch wer auf der Durchreise von einem Niedrig-Inzidenz-Gebiet in ein anderes ist und dabei eine Kommune passiert, in der die Ausgangssperre gilt, darf dies streng genommen nicht. Als Ausnahmen gelten dabei ebenfalls triftige Gründe. oni

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