Prozess in Bonn Streit mit Arzt endet vor Gericht

Bonn · Der Streit zwischen den Eltern eines Siebenjährigen und einem Kinder- und Jugendpsychiater beschäftigte am Ende sogar das Bonner Amtsgericht.

 Justitia.

Justitia.

Foto: dpa

Der Mediziner hatte das Ehepaar auf Schadensersatz verklagt, weil sie nicht nur in der Praxis mit Tritten eine Tür ramponiert, sondern auch im Internet eine vernichtende und sachlich falsche Bewertung über ihn abgegeben haben sollen. Diese habe er mithilfe eines Anwalts löschen lassen müssen. Schließlich schaffte es der Zivilrichter, die Streithähne zu einer gütlichen Einigung zu bewegen, erklärte Amtsgerichtsdirektorin Birgit Niepmann.

Es geschah am 20. Oktober 2014. Da sollten sich die Eltern mit ihrem Sohn zu einem Termin einfinden, um die bis dahin bei zwei Terminen erfolgte Begutachtung des Kindes mit allen entsprechenden Tests zu besprechen. Doch die Eltern kamen ohne ihren Sohn in die Praxis und machten dem Facharzt zufolge schon an der Rezeption „Theater“.

Als das Paar dann bei ihm im Sprechzimmer war, sei kein vernünftiges Gespräch möglich gewesen. Er habe keinen Satz zu Ende bringen können, die Eltern hätten ihn regelrecht verhört, so dass er die Sitzung abgebrochen habe. Und als die beiden den Raum verlassen hätten, habe der Vater von außen so gegen die Tür getreten, dass die sich verzogen habe.

Die Eltern aber schildern den Fall völlig anders: Der Arzt habe sie gar nicht zu Wort kommen lassen, sie rausgeworfen und die Tür so zugeknallt, dass sie den Vater an Fuß und Ellbogen erwischt habe. Das sei ihm in seinen 55 Lebensjahren noch nie passiert, dass ihn ein Arzt so unfreundlich behandelt habe, erklärte der Vater. Was sie als Eltern so aufgebracht habe: Der Arzt habe den Jungen nie gesehen, sondern alle Tests von Mitarbeitern machen lassen. Dem hält der Arzt entgegen: Das sei so üblich, und die Mitarbeiter seien therapeutisch geschult gewesen.

Was den Mediziner aber vor allem erzürnte: Das Paar habe anschließend auf einer Bewertungsseite für Ärzte im Internet über ihn geschrieben: „Vorsicht. Wir als Eltern sind wirklich entsetzt, wie unprofessionell mit unserem Kind umgegangen wurde.“ Der Arzt sei machtbesessen und übergriffig in der Kommunikation gewesen und habe das Kind nie gesehen.

Auch habe er die Sitzungen verspätet begonnen und verfrüht beendet und auch keine schriftliche Dokumentation angefertigt. Und genau diese beiden letzten Äußerungen sind Zivilrichter Jan Krause zufolge nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern Tatsachenbehauptungen, die der Arzt mit Fug und Recht beanstande. Der Richter rät den Streithähnen, sich auf einen Vergleich zu einigen.

Und dazu kommt es am Ende auch: Die Eltern sind bereit, 400 Euro an den Arzt zu zahlen. Der hatte insgesamt 1160 Euro gefordert – für den angeblichen Türschaden und die Anwaltskosten für die Löschung des Interneteintrags. Damit sollte der Rechtsfrieden wiederhergestellt sein.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort