Förderantrag für gefährdete Einrichtungen Streit um Bonner Familienbildung geht in nächste Runde

Bonn · Nach dem negativen Ratsbeschluss im Juli stellt die FDP einen zweiten Förderantrag für die drei gefährdeten Bonner Familienbildungsstätten. Diese haben eine neue Konzeption vorgelegt.

 Die Familienbildungsstätten, wie hier das Haus der Familie in Plittersdorf, haben neue Konzepte erstellt.

Die Familienbildungsstätten, wie hier das Haus der Familie in Plittersdorf, haben neue Konzepte erstellt.

Foto: Benjamin Westhoff

Die politische Auseinandersetzung um die drei Bonner Familienbildungsstätten geht in die nächste Runde. Im Jugendhilfeausschuss an diesem Donnerstag beantragt die FDP nochmals, die städtische Förderung der Katholischen Familienbildungsstätte Bonn, des Godesberger evangelischen Hauses der Familie und der Bonner Werkstatt Friedenserziehung auf dem heutigen Niveau festzuschreiben und damit deren Bestand zu sichern. Wie berichtet, war sie damit im Juli im Stadtrat gescheitert. Da berief sich die Koalition aus Grünen, SPD und Linken darauf, in der angespannten Haushaltslage den aus dem Jahr 2015 stammenden Beschluss der vorherigen Koalition aus CDU, Grünen und FDP aufrecht erhalten zu müssen: Danach sollen die Fördergelder für die drei Einrichtungen bis 2024 sukzessiv auslaufen.

Seither kämpfen die drei Familienbildungsstätten um ihre Zukunft. Die katholische und evangelische Kirche in Bonn traten für die Belange der Häuser ein. Und GA-Leser wie Stefanie Lahr, Elke Amann und Anna Francesca Schraut appellierten an die Politik, doch über 2023 hinaus Gelder zu genehmigen.

„Wir beantragen jetzt nochmals, die Finanzierung nicht weiter zu kürzen“, sagt Achim Schröder (FDP). Die Förderung möge auf dem Niveau von 2021 festgeschrieben werden. Das bedeute eine Auszahlung von rund 127.600 Euro pro Jahr für alle drei Einrichtungen zusammen. Die Deckung der über den Haushaltsansatz hinausgehenden Mittel möge aus dem sonstigen Haushalt des Jugendamtes oder überplanmäßig erfolgen, wird im FDP-Antrag formuliert. Für die Jahre 2023 sowie 2024 möge die Verwaltung jeweils Haushaltsmittel in gleicher Höhe anmelden. „Die im Vergleich zu sonstigen Aufwendungen im Sozial- und Jugendhilfebereich geradezu marginale Höhe der Förderung steht hierzu in keinem Verhältnis“, merkt Schröder an.

Beratungsbedarf in der Pandemie gestiegen

Die mit der Pandemie verbundene Schließung von Schulen, Kindertagesstätten und Bildungseinrichtungen habe viele Familien vor große Herausforderungen in der Kinderbetreuung und -erziehung gestellt, argumentiert die FDP. Dadurch sei der Bedarf an familiengerechten Angeboten und Hilfen bei der Beratung in Erziehungsfragen deutlich gestiegen. „Dieses Feld wird bislang niederschwellig qualitativ hochwertig durch die drei Familienbildungsstätten abgedeckt“, formuliert der Antrag. Gerade auch sozial benachteiligte Familien sollten doch die Angebote der drei Einrichtungen weiter nutzen können: nämlich indem für sie Teilnahmebeiträge weiterhin reduziert bleiben oder entfallen könnten. Die Politik möge also noch einmal neu entscheiden, zumal die Familienbildungsstätten inzwischen die vom Jugnedhilfeausschuss geforderte neue Konzeption erarbeitet hätten: und zwar in enger Einbindung in die Jugendhilfeplanung mehr niedrigschwellige Zugangsmöglichkeiten und dezentrale Angebote zu schaffen.

Das bestätigt Katharina Bete für die drei Häuser. Alle hätten wunschgemäß eine neue Konzeption für den „Fachdienst Familienbildung in der Stadt Bonn“ geschrieben und dem Jugendamt sowie den Fraktionen zur Kenntnis gegeben, erklärt die Leiterin des Hauses der Familie. „Wir freuen uns über den guten Weg, auf dem wir mit dem Amt gerade sind, inhaltlich und in Bezug auf die Gelder.“ Die Mitarbeiter der drei Familienbildungsstätten schauten jedenfalls „abwartend optimistisch“ auf den Fortgang der Gespräche. „Und wir sind froh, dass die Familienbildung heute wieder auf der Tagesordnung für den Jugendhilfeausschuss steht“, so Bete. Ziel der drei Häuser sei auf jeden Fall „eine tragfähige fördervertragliche Vereinbarung für die nächsten Jahre und eine feste Ansprechperson im Jugendamt.“

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