Genehmigung der Eisbahn Streit um Denkmalschutz am Stadtgarten

Bonn · Die Verwaltung will die Eisbahn am Stadtgarten, "Alten Zoll", auch künftig genehmigen. Das letzte Wort hat sie aber nicht. Denn das Amt für Denkmalpflege beim Landschaftsverband Rheinland hält an seinen Plänen für den Denkmalschutz fest.

Wird es die Eisbahn im Stadtgarten auch im kommenden Herbst geben? Ja, wenn es allein nach der Bonner Stadtverwaltung ginge, die überdies allen Gedanken an einen dauerhaften Denkmalschutz für den Bereich zwischen Hofgarten und Rhein eine Absage erteilt. Doch allzu sehr frohlocken sollten Betreiber und Gäste der Eisbahn noch nicht: Denn das Amt für Denkmalpflege beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) hält an seinen Plänen für den Denkmalschutz fest.

Unverdrossen äußert sich zu dem Thema indes Stadtbaurat Helmut Wiesner: „Die Stadtverwaltung beabsichtigt, den Stadtgarten nicht unter Denkmalschutz zu stellen und damit der Empfehlung aus dem Gutachten des LVR-Amtes für Denkmalpflege nicht zu folgen“, sagt er auf Anfrage des General-Anzeigers und ergänzt: „Die fachliche Begründung zur Unterschutzstellung reicht nach unserer Auffassung nicht aus.“

Damit widerspricht die Verwaltungsspitze einmal mehr der Einschätzung der Denkmalschützer. Auch revidiert sie damit eine Entscheidung der eigenen Unteren Denkmalbehörde. Die hatte im vergangenen Frühjahr dem Antrag der LVR-Denkmalpfleger entsprochen, den Stadtgarten zumindest vorläufig unter Denkmalschutz zu stellen. Diesen Status hat er für ein halbes Jahr genossen, das inzwischen abgelaufen ist. Eine abschließende Meinung hat zu dem Thema allerdings nicht nur die Stadtverwaltung gefunden.

Ganz anders nämlich sieht es weiterhin Landeskonservatorin Andrea Pufke: Sie verweist in jüngsten Stellungnahmen auf die Bedeutung des Koblenzer Tors als Entrée des „barocken Bonn“, das von der Zeltkonstruktion „sichtbar beeinträchtigt“ werde. Auch die Sichtverbindung zum Rhein haben die Denkmalpfleger bei ihrem Vorstoß im Sinn. All das spricht nicht dafür, dass sie sich mit einer Duldung der Eisbahn trotz Denkmalschutz abfinden würden – schließlich bliebe ihr Wunsch nach einer freien Sichtachse zu beiden Seiten unerfüllt.

Viele Verbündete in der Kommunalpolitik

Anders funktioniert es bekanntlich in der Rheinaue, wo trotz Denkmalschutz alle bisherigen Veranstaltungen Bestandsschutz genießen. „Das Verfahren zur Unterschutzstellung liegt in den Händen der Stadt Bonn. Zuständig ist die Untere Denkmalbehörde“, sagt Helmut Wiesner selbstbewusst auf die Frage, wer denn nun in der Angelegenheit das „letzte Wort“ habe. Demnach wären die Würfel bereits gefallen: „Aufgrund der fachlichen Einschätzung der Stadtverwaltung werden wir dem LVR-Amt für Denkmalpflege mitteilen, dass eine Eintragung des Stadtgartens nicht erfolgen wird.“ Zudem stellt Wiesner klar: „Darüber hinaus hat die Stadtverwaltung vor, den Betrieb der Eisbahn für 2019/2020 erneut zu genehmigen.“

An Verbündeten in der Bonner Kommunalpolitik dürfte es nicht mangeln. So sagt der CDU-Bezirksverordnete Wolfgang Maiwaldt exemplarisch, er gehe ebenfalls fest davon aus, dass eine erneute Genehmigung erteilt wird, und kündigt an. „Ansonsten werde ich alle Register der Antragsstellung in den Ratsgremien ziehen, um die allseits beliebte Eisbahn zu erhalten.“. Spätestens das zuständige Landesministerium – siehe „Das Verfahren“ – könnte dem Bonner Selbstbewusstsein einen Dämpfer verpassen.

Otmar Kaiser, der Betreiber der Eisbahn, hofft unterdessen weiter auf einen Folgevertrag: „Die positiven Signale aus der Verwaltung sind erfreulich. Solange ich nichts schriftlich habe, muss ich weiter abwarten“, sagte er am Donnerstag. Dass seine Eisbahn den Blick aufs Koblenzer Tor beeinträchtigen soll, kann er nicht nachvollziehen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort