Prozess in Bonn Streit um Geländer landet vor dem Arbeitsgericht

Bonn · Ein Krankenhaus mahnt seinen Handwerker mehrfach ab, weil er seine Aufträge nicht erfülle. Der Arbeitgeber will ihn nun kündigen.

 Ein Urteil hat das Arbeitsgericht noch nicht gesprochen.

Ein Urteil hat das Arbeitsgericht noch nicht gesprochen.

Foto: dpa

Mehr als zehn Jahre ist ein Mitfünfziger als angestellter Handwerker in einem Bonner Krankenhaus beschäftigt. Weil er jedoch seit Langem den Arbeitsanweisungen seiner Vorgesetzten nicht Folge leisten will, hat er bereits mehrere Abmahnungen kassiert. Dagegen hat der Mann jetzt beim Arbeitsgericht Bonn geklagt.

Dort machte Klinikanwalt Sebastian Witt klar: Am liebsten würde man sich ganz von dem Mitarbeiter trennen. Stein des Anstoßes: Ein Geländer, das der Handwerker zusammenbauen und im Krankenhausgebäude anbringen sollte. Den Auftrag dazu erhielt er bereits im vorigen Sommer. Doch bis heute hat er ihn nicht umgesetzt. Trotz mehrmaliger Fristsetzungen. Weil er sie allesamt ignorierte, finden sich mittlerweile drei Abmahnungen in seiner Personalakte. „Er sagt einfach immer nur, er könne das nicht, er wolle das nicht und mache es nicht“, fasst Witt zusammen. „Das geht natürlich nicht.“ Auch seine Ausrede, er sei schließlich kein Schweißer, sei fadenscheinig.

Doch der Streit um das Geländer ist für das Krankenhaus eigentlich nur die „Spitze des Eisbergs“. Die Arbeitshaltung des Beschäftigten sei nicht gerade von „überbordendem Eifer“ gekennzeichnet, macht Anwalt Witt das eigentliche Problem deutlich. Es gehe um grundsätzliche Dinge. Der Handwerker mache meistens erst gar keine Anstalten, Aufträge umzusetzen, stets mit der Begründung, diese Arbeiten habe er noch nie gemacht oder er wisse nicht, wie es gehe.

Beim Geländer habe er argumentiert, er müsse die Verantwortung für die Sicherheit tragen und das könne er nicht. „Wir haben ihm zwar gesagt, das lass mal unsere Sorge sein und fang einfach an zu arbeiten“, so Witt, doch auch darauf sei der Mann nicht eingegangen. Der Kammervorsitzende stellt fest: „Sie wollen sich also von ihm trennen.“ Als Witt nickt, ergreift der Anwalt des Klägers das Wort. Er beklagt, sein Mandat habe bisher nie eine präzise Arbeitsanweisung bekommen. Stets solle er Aufgaben erledigen, die er nachvollziehbar nicht leisten könne. Weil sich der Klägeranwalt in der Verhandlung auf keine gütliche Einigung einlassen will, vertagen sich die Parteien auf den Kammertermin im Mai. Witt lässt indes keinen Zweifel daran, dass seine Mandantschaft den Mann bis dahin kündigen will.

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