Laurentiusstraße in Bonn Streit um große Lagerhalle in Lessenich

Lessenich · Die Laurentiusstraße liegt am äußersten Zipfel von Lessenich. Die Anwohner genossen einen freien Blick aufs Meßdorfer Feld, jetzt versperrt jedoch eine Lagerhalle die Aussicht.

 Von den Wohnhäusern und den Gärten an der Stadtgrenze Bonns blickt man genau auf die Lagerhalle im Feld, die zum Rhein-Sieg-Kreis gehört. In der Halle werden landwirtschaftliche Maschinen untergestellt sowie zwischenzeitlich Getreide, Heu und Stroh trocken aufbewahrt.

Von den Wohnhäusern und den Gärten an der Stadtgrenze Bonns blickt man genau auf die Lagerhalle im Feld, die zum Rhein-Sieg-Kreis gehört. In der Halle werden landwirtschaftliche Maschinen untergestellt sowie zwischenzeitlich Getreide, Heu und Stroh trocken aufbewahrt.

Foto: Benjamin Westhoff

Wer von seiner Terrasse immer einen weiten Blick auf freie Felder genießen konnte, wird nicht begeistert sein, wenn diese Aussicht plötzlich von einer Lagerhalle verstellt wird. Genau das passiert nun einigen Anliegern, die seit vielen Jahren am äußersten Zipfel von Lessenich in der Laurentiusstraße leben – in einem reinen Wohngebiet.

Der Landwirt baut derzeit nämlich auf seinem angrenzenden Feld eine 1000 Quadratmeter große Lagerhalle, die in der Spitze acht Meter hoch ist. Der Bau steht in 18 Metern Entfernung zu den Grundstücken der Eigenheimbesitzer, hält somit die Abstandsflächen mehr als ein, aber das Ehepaar Henkel sagt gleichwohl: „Wir sind betroffen, dass so dicht an unserer Wohnsiedlung gebaut werden durfte.“

Die Lebensqualität sei dadurch eingeschränkt, wenn man nun immer auf eine Mauer gucken müsse. Eine Bürgerbeteiligung habe es jedenfalls nicht gegeben, eine Information durch den Bauherrn und durch den Rhein-Sieg-Kreis auch nicht. „Und diese Dimensionen der Halle haben wir auch nicht erwartet.“

Kurzum: Das Ehepaar hat geklagt wegen der zu erwartenden Emissionen und der möglichen Lärmbelästigung, wobei es für Landwirtschaftsbetriebe keine Richtwerte gibt. Und dabei haben die Kläger zumindest einen Teilerfolg errungen. Das Verwaltungsgericht Köln schlug eine Ergänzung der Baugenehmigung vor, wonach ein Tageswert von 55 dB eingehalten werden soll und einzelne Lärmspitzen 85 dB erreichen dürfen.

Kein Recht auf freie Aussicht für die Ewigkeit

Den Bau der Halle selbst aber untersagte das Gericht nicht. Ergo: „Wir gucken hier direkt auf eine 50 Meter lange, dunkle, bedrohliche Halle. Das ist nicht schön.“ Ein Recht auf freie Aussicht für alle Ewigkeit gebe es jedoch nicht, das sei im Prozess auch klargemacht worden.

Darauf weisen nämlich Landwirt Edgar Janz und seine Frau Sabine hin, die diese Halle brauchen, um ihren Betrieb mit größeren Maschinen weiterentwickeln zu können. „Denn Stillstand ist Rückschritt in unserem Beruf.“ Diese großen Maschinen müssten sicher und wettergeschützt stehen, daher sei die Lagerhalle zwingend nötig. „Eine eingeschränkte Lebensqualität der Nachbarn sehen wir nicht, und man muss damit rechnen, dass auch mal Veränderungen eintreten. So hätten theoretisch ja auch Gewächshäuser direkt vor ihren Grundstücken entstehen können“, sagt Janz. Und der Betrieb sei 1949 schon existent gewesen, als noch keine Wohnhäuser angegrenzt hätten. Was Emissionen angehe, sei keine Belastung zu erwarten, denn die Halle sei isoliert und frostsicher gebaut. „Da geht kein Lärm raus.“

Auch die Entwässerung ist ein Streitpunkt

Auch den Einwand, die Lagerhalle woanders am Hof zu bauen, lassen die Eheleute Janz nicht gelten. „Wir konnten wegen der nötigen Abstände zur Hochspannungsleitung gar nicht woanders bauen.“ Außerdem sei festgelegt worden, es müsse die vorhandene Ausfahrt auf die Straße genutzt werden. „Und das sind ja keine Matchbox-Autos, die da auf den Wegscheid fahren, sondern die haben große Schleppkurven, die man bedenken muss“, sagt Sabine Janz.

Beide Seiten bestätigen, dass es früher eine gute Nachbarschaft gab. Die Landwirte weisen darauf hin, es sei alles legal, geprüft und behördlich genehmigt, der Prozess habe den Bau um ein halbes Jahr verzögert. Nachbar Henkel spricht dagegen von einer indirekten Enteignung, weil der Wert seines Hauses deutlich sinken werde. „Denn die hohe, dunkle Mauer vor unserem Grundstück wirkt richtig bedrohlich.“

Außerdem ist da ein weiterer Umstand, über den man sich nicht einig ist. Die Entwässerung der Lagerhalle erfolgt über eine kleine Versickerungsgrube nahe den Wohngrundstücken. Ein hydrogeologisches Gutachten kommt zum Schluss, diese Grube reiche aus. „Dabei sieht das abschüssige Feld bei Starkregen immer so aus wie ein Reisfeld. Und wir wollen wissen, ob wir dann von Überschwemmungen betroffen sein können“, so Henkel. Diese Gefahr weisen die Eheleute Janz zurück. „Es ist alles in einem Gutachten berechnet worden. Und in den letzten 35 Jahren war das Feld nur sechsmal überschwemmt.“

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