Einigung vor Gericht Streit um Konzertlärm beim Kunst!Rasen beigelegt

Bonn · Das Verfahren beim Oberverwaltungsgericht ist beendet. Der Kunst!Rasen kann 2018 stattfinden.

Vor das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster waren zwei Bonner Bürger gezogen, nachdem das Verwaltungsgericht Köln deren Klagen über die aus ihrer Sicht zu lauten Musik bei Konzerten des Kunst!Rasen abgewiesen hatte. In einer mündlichen Verhandlung am OVG einigten sich die Parteien schließlich. Das Gericht hat den Streit damit für erledigt erklärt, hieß es am Donnerstag von der Pressestelle des OVG.

Die beiden Bürger, einer wohnt in Beuel, der andere im Johanniterviertel, hatten im Sommer 2015 gegen die Stadt Bonn Klage erhoben und darin die Aufhebung der Baugenehmigung für den Kunst!Rasen gefordert. Die Einigung besteht – einfach zusammengefasst – nun darin, dass die Veranstalter, die für ihre Konzerte in der Gronau jährlich bei der Stadt einen Bauantrag stellen müssen, zu Beginn der Saison die Messwerte an den Wohnhäusern der beiden Kläger überprüfen und schauen, was an Schall dort ankommt. Gegebenenfalls müssten die Lautsprecheranlagen dann nachjustiert werden, erklärte Kunst!Rasen-Mitveranstalter Martin Nötzel am Donnerstag auf GA-Nachfrage.

Zum Zeitpunkt der Klageanträge hatten er und sein Partner Ernst Ludwig Hartz indes bereits viel in Lärmschutzmaßnahmen investiert und sie seither stetig ausgebaut, sagte Nötzel. „Wir haben dafür bestimmt gut eine viertel Million Euro reingesteckt.“ So seien spezielle Boxen angeschafft worden, mit denen der Schall wieder eingefangen werden könne, also zum Beispiel nicht in seiner ursprünglichen Lautstärke über den Rhein wandere.

2018 gibt es 15 Konzerte

Zudem seien stets die vorgegebenen Lärmwerte und die Zeiten, in denen die Künstler auftreten dürfen, penibel eingehalten worden. Wie berichtet, müssen die Konzerte auf dem Kunst!Rasen in aller Regel bis 22 Uhr beendet sein. „Bisher hat uns die Stadt leider keine Ausnahme genehmigt“, so Nötzel, der sich allerdings darüber wundert, dass die Verwaltung bei anderen Veranstaltungen wie beim Panama-Festival oder der Rockaue durchaus Ausnahmen bis 24 Uhr zulasse.

Unterm Strich ist Nötzel aber froh, dass mit den Klägern eine Einigung erzielt werden konnte. Indes: Auf der sicheren Seite fühlt sich der Kunst!Rasen-Macher trotzdem nicht. „Wer weiß denn, wer sich als nächster beschwert?“, meinte er. Unangefochten werden er und Hartz auf jeden Fall das Programm in 2018 über die Bühne bringen können: 15 Konzerte soll es bei der Open-Air-Saison des Kunst!Rasen in der Gronau geben. Ein Highlight ist der Auftritt der Fantastischen Vier am 20. Juli.

Zur Frage, warum Kunst!Rasen hinsichtlich der zeitlichen Begrenzung der Konzerte keine Ausnahmen machen darf, erklärte Stadtsprecherin Monika Hörig, der Kunst!Rasen werde als branchenübliche, kommerzielle Veranstaltungsreihe mit „austauschbaren“ Konzerten angesehen, die keine Ausnahme rechtfertige. Die Rockaue, die in der Tradition der R(h)einkultur stehe, werde als eine Art Festival eingeordnet, die bei geringem Eintritt ein Angebot für ein breites Publikum mache – daher die Ausnahmegenehmigung bis Mitternacht.

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