Prozess in Bonn Streit um PS-Leistung eines Porsche Carrera

Bonn · Die Kraft des Motors eines Porsche Carrera 997 ist immens: 355 Pferdestärken beträgt die Leistung des Serienmotors. Das reichte einem Bonner allerdings nicht aus: Er wollte die Leistung seines schwarzen Porsche Cabrios um 30 PS steigern lassen und brachte den Wagen daher in eine Tuningwerkstatt.

 Statt der gewünschten 385 PS bekam der Autobesitzer nur noch 345 PS.

Statt der gewünschten 385 PS bekam der Autobesitzer nur noch 345 PS.

Foto: Symbolfoto: dpa

Da das Ergebnis der Arbeiten im Sommer 2014 nicht den Wünschen des Autobesitzers entsprach, landete der Fall vor der ersten Zivilkammer des Bonner Landgerichts. Der Cabriofahrer wirft der auf Porschemotoren spezialisierten Werkstatt in Süddeutschland nicht nur vor, dass die vereinbarte Leistung von 385 PS nicht erreicht wurde. Laut der Klage ist es nach dem Tuning sogar zu einem Leistungsabfall gekommen: Der Motor habe nur noch eine Leistung von 345 PS erbracht.

Nachdem der Kläger das Cabrio zurückerhalten und die Rechnung für das Tuning in Höhe von 4900 Euro beglichen hatte, wunderte er sich: Eine Leistungssteigerung war für ihn beim Fahren nicht spürbar. Daher entschied sich der Bonner, den Porsche bei einer Spezialfirma am Nürburgring überprüfen zu lassen. Das Ergebnis der Messung auf einem so genannten Rollenprüfstand im Oktober 2014 erbrachte die 345 PS. Daher fühlt sich der Autobesitzer von der Tuningwerkstatt getäuscht. Er verlangt von der Beklagten eine Mängelbeseitigung. Die Firma solle die vereinbarte Leistungssteigerung erfüllen.

Die Beklagte ist sich allerdings keiner Schuld bewusst. Im Gegenteil: Die eigenen Messungen nach dem Tuning hätten einen Wert von 386 PS ergeben. Es sei ordnungsgemäß gearbeitet und geprüft worden. Möglicherweise sei in der Zeit zwischen dem Verlassen der Werkstatt und dem Test auf dem Nürburgring etwas vorgefallen, das nicht in der Verantwortung der Beklagten liege. Infrage gestellt wurde zudem, ob die neue Messung fachgerecht war. Zudem weist die Firma darauf hin, dass sie sich mit Leistungsmessungen bestens auskenne: Sie erstellt nach eigenen Angaben Gutachten im Auftrag von Gerichten.

Genau solch ein Gerichtsgutachten hat der zuständige Einzelrichter zwischenzeitlich bei einem Sachverständigen aus der Region in Auftrag gegeben. Die dabei ebenfalls auf einem Rollenprüfstand durchgeführten Messungen ergaben erneut einen anderen Wert: Diesmal wurden 367 PS gemessen. In dem für Ende Juni angesetzten mündlichen Verhandlungstermin soll über den Vorschlag des Sachverständigen diskutiert werden, weitere Messungen in einem unabhängigen Prüfinstitut durchführen zu lassen.

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