Verteidigungsministerium Streit um Standortfrage des ersten Dienstsitzes

Bonn · Der Vorstand der Berliner Mitarbeitervertretung will beim Verwaltungsgericht Berlin erreichen, dass der erste Dienstsitz von der Hardthöhe in den Bendlerblock verlegt wird. Bonn hält dagegen.

Der eine oder andere der rund 5000 Menschen, die auf der Hardthöhe täglich ihrer Arbeit nachgehen, mag sich am Freitag bei der Lektüre des morgendlichen Pressemonitorings kräftig in den Arm gekniffen haben. Zum Beispiel die Mitarbeiter des Besucherdienstes. Hatte ihnen doch der Berliner „Tagesspiegel“ ihre Existenz abgesprochen. Der Standort Bonn, so war darin zu lesen, sei in Wirklichkeit ein „Tele-Arbeitsplatz“, der Status als erster Dienstsitz nicht länger gerechtfertigt.

Was anmutet wie ein neues Kapitel aus dem dicken Buch der Bonn-Berliner Liebenswürdigkeiten hat einen handfesten Kern: Zitiert wird in dem Artikel aus einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin, über die am kommenden Dienstag entschieden werden soll. An Brisanz gewinnt sie, weil der Angriff auf den ersten Dienstsitz von keinen anderen stammt als den Kollegen aus dem Berliner Bendlerblock. Zwei Beamte, Vertreter des dortigen Personalrats, wollen gerichtlich feststellen lassen, dass die Dienststelle Berlin des BMVg Hauptstelle im Sinne des Bundespersonalvertretungsgesetzes ist.

Hintergrund: Innerhalb des Verteidigungsministeriums gibt es drei Personalvertretungen. Jeweils einen Personalrat in Bonn und Berlin sowie einen Gesamtpersonalrat am ersten Dienstsitz Bonn. Im kommenden Jahr stehen Neuwahlen der Personalräte in allen Bundesverwaltungen an. Eine Veränderung in der Standortfrage könnte gegebenenfalls auch hier zu internen Machtverschiebungen führen. Auf einem ganz anderen Blatt steht naturgemäß die Frage, welche Auswirkungen ein Präzedenzurteil, das der Stadt Bonn womöglich einer ihrer insgesamt fünf ersten Dienstsitze von Bundesministerien „aberkennt“, auf den berüchtigten Rutschbahneffekt haben würde. Denn Friktionen, wie sie sich nun im Verteidigungsministerium auftun, dürften auch in den anderen Ressorts unter der Oberfläche schlummern.

Verwaltungsgericht entscheidet am Dienstag

Völlig offen ist, was das Verwaltungsgericht am Dienstag zu alledem sagt. Zwar lassen sich die Berliner Personalräte von dem renommierten Verwaltungsrechtler Ulrich Battis vertreten; ganz reißfest indes wirkt ihre Argumentationskette nicht. Da ist nicht nur der Lapsus mit dem Besucherdienst. Ebenso fälschlich wird in dem Schriftsatz behauptet, der Ministerbungalow auf der Hardthöhe sei abgerissen worden. Außer Acht bleiben überdies Sanitätsbereich, Zentraldruckerei und das Rechenzentrum der Bundeswehr sowie der BW-Fuhrparkservice mit seinem Dispositionszentrum West.

Und dann ist da natürlich noch der Berlin/Bonn-Gesetz, der vor über 20 Jahren die Aufteilung der Regierungsgeschäfte regelte. Im „Potemkinschen Dorf Hardthöhe“ („Tagesspiegel“) reagierte man am Freitag mit demonstrativer Gelassenheit. Personalräte hätten auch die Aufgabe, den Betriebsfrieden zu wahren, sagte der Personalrat Bonn über den Angriff aus Berlin. „Anders als die beiden Berliner Kollegen verzichten wir darauf, die Diskussion anzuheizen“, sagt der Personalratschef dem General-Anzeiger. Das Verwaltungsgericht Berlin, ist er sicher, werde „nicht auf falsche Darstellungen in dem Antrag des Berliner Personalrates hereinfallen“.

Und: „Wir vertrauen darauf, dass das Verwaltungsgericht Berlin in dem Beschlussverfahren die geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen würdigen wird.“

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