Sohn stellt Forderung an Onkel Streit ums Erbe des verschwundenen Ehepaars Hagen

Bonn · Im Fall des 1994 verschwundenen Millionärsehepaars Hagen aus Bonn hat Doris Hagens Bruder das Bonner Landgericht um Hilfe angerufen. Der Sohn des Paares fordert von seinem Onkel einen fünfstelligen Betrag, der ihm zustehe und den ihm sein Onkel vorenthalten habe..

Spurlos verschwunden: Winfried und Doris Hagen.

Spurlos verschwunden: Winfried und Doris Hagen.

Foto: GA-Archiv

Seit mehr als 24 Jahren ist das Beueler Millionärsehepaar Winfried und Doris Hagen spurlos verschwunden, und trotz der höchsten jemals angebotenen Belohnung von insgesamt 600.000 Euro wurde ihr Verschwinden nie aufgeklärt. Der Sohn des Paares, der schnell als Hauptverdächtiger im Fall seiner 2015 für tot erklärten Eltern galt, wurde Alleinerbe des Vermögens – und befindet sich nun vor dem Bonner Landgericht im Rechtsstreit mit dem Bruder seiner Mutter um das großväterliche Erbe. Das bestätigte Gerichtssprecher Tobias Gülich am Donnerstag.

Denn der Großvater hatte seinem Sohn, eben jenem Onkel, am 12. Dezember 1974 als Vorauserbe seinen Immobilienbesitz in Sankt Augustin übertragen und ihn per notarieller Urkunde dazu verpflichtet, seiner Tochter Doris Hagen, beziehungsweise deren Erben, nach seinem Tod zehn Jahre lang monatlich 1000 D-Mark als Ausgleich zu zahlen. Im Mai 1992 starb der Großvater, und zwei Jahre später, am 13. Juli 1994, verschwanden seine Tochter und ihr Mann Winfried aus ihrem Haus in Beuel-Heidebergen mitsamt ihrem Hund spurlos. Für die Ermittler steht längst fest: Das Ehepaar Hagen ist einem Verbrechen zum Opfer gefallen. Und für sie steht nach wie die Frage im Raum: War der Sohn darin verwickelt?

Wie der heute 79-jährige Bruder von Doris Hagen nun versichert, habe er gleich nach dem Tod seines Vaters einen Dauerauftrag eingerichtet. Damit habe er seiner Schwester Doris nicht nur monatlich die notariell zugesagten 1000 D-Mark überwiesen, sondern sogar 2500 D-Mark, weil er das mit dem Vater kurz vor dessen Tod vereinbart habe. Nach dem Verschwinden seiner Schwester habe er den Dauerauftrag dann geändert und das Geld wie notariell vereinbart bis 2002 auf das Konto seines Neffen als Erben überwiesen. Denn obwohl der im Verdacht stand, etwas mit dem Verschwinden seiner Eltern zu haben, habe er zu ihm gehalten. Damit habe er, der Onkel, den notariellen Vertrag erfüllt. Genau das aber bestreitet sein heute 52-jähriger Neffe und fordert unter Berücksichtigung des Wertverfalls des Geldes seit 1974 nun für zehn Jahre die gesamte Summe, und zwar 107.371 Euro.

Weil der notarielle Vertrag, den er dem Onkel Ende Mai per Gerichtsvollzieher ins Haus schickte, die sofortige Zwangsvollstreckung in Gang setzt, hat der 79-Jährige nun bei der 1. Zivilkammer Klage eingereicht, um die Vollstreckung für unzulässig erklären zu lassen, und überdies bis zur Entscheidung einen Antrag auf Einstellung gestellt. Misslich für ihn ist nur: Da Kontoauszüge nur zehn Jahre aufgehoben werden müssen, haben weder er noch seine Bank die nötigen Belege. Allerdings hat der Onkel Eidesstattliche Erklärungen von Ehefrau und Tochter überreicht als auch weitere Dokumente. Daraufhin stellte das Gericht das Verfahren der Zwangsvollstreckung ein, weil „hinreichende Erfolgsausichten“ im Hauptverfahren für den Onkel bestünden.

Warum der Sohn von Doris Hagen, den ihr Mann adoptierte, diese Ansprüche so spät erst stellt, ist unklar. Wenn der Fall demnächst vor dem Landgericht verhandelt wird, ist das persönliche Erscheinen des 52-Jährigen angeordnet.

AZ: LG Bonn 1 O 240/18

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