Körperverletzung mit Hund Streit zwischen Hundehaltern geht vor Bonner Gericht

BONN · Eine 65-jährige Frau muss sich wegen Körperverletzung mit Hund verantworten. Die Bonnerin lehnte eine Zahlung von 100 Euro ab: Damit wäre das Verfahren eingestellt worden.

 Ein Golden Retriever hat einem Mädchen ins Gesicht gebissen.

Ein Golden Retriever hat einem Mädchen ins Gesicht gebissen.

Foto: dpa

Gehörigen Ärger hat sich eine 65-jährige Bonnerin eingehandelt, die ihre beiden Hunde nicht an die Leine genommen hat. Sie war vor einer Zoohandlung mit einem anderen Hundebesitzer aneinander geraten und soll nun per Strafbefehl 1350 Euro zahlen.

Das vorausgegangene Angebot, das Verfahren gegen Zahlung von 100 Euro einzustellen, hatte sie abgelehnt. Weil sie gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt hat, wird die Angelegenheit demnächst vor dem Bonner Amtsgericht verhandelt: Der Vorwurf lautet Körperverletzung mit Hund.

Was sich am 28. September 2018 am Eingang eines Zooladens an der Bornheimer Straße zugetragen haben soll, darüber gibt es zwei Versionen. Als die Angeklagte mit ihren Einkäufen und zwei nicht angeleinten Hunden den Laden verlassen wollte – soviel ist unstrittig –, kam ihr ein anderer Hundehalter entgegen.

Auch darüber, dass dessen tauber und blinder Hund angeleint war, besteht kein Dissens. Weil die beiden Hunde der 65-Jährigen zähnefletschend auf das wahrnehmungsunfähige Tier zugelaufen seien, habe der Mann die Frau gebeten, ihre Hunde anzuleinen oder zurückzurufen, heißt es in der Anklage.

Der Mann habe befürchtet, dass sich seine um einiges größere Hündin – das Tier soll ein Stockmaß von mehr als 70 Zentimetern haben – erschrecken könne, weil sie die Annäherung der beiden weniger als 40 Zentimeter messenden Artgenossen nicht bemerken kann.

Diesem Wunsch sei die Frau nicht nachgekommen und so habe er sich schützend vor seinen Vierbeiner gestellt und die herantrollenden Freigänger mit seinen Beinen blockiert. Dem sei dann eine aggressive verbale Auseinandersetzung gefolgt, in deren Verlauf sich der Mann Beschimpfungen anhören und sich als „asozialer Tierquäler“ habe titulieren lassen müssen.

Schließlich habe die Frau sich der Situation entzogen, indem sie mehrfach ihren Einkaufswagen gegen seine rechte Hüfte gefahren habe. Die Folge: schmerzhafte Hämatome an der Hüfte und den Beinen. Die Beschuldigte bestreitet, dass es zu Beginn eine aggressive Situation gegeben habe. Man habe in normalem Tonfall miteinander geredet, bevor der Besitzer des taubblinden Hundes versucht habe, eines ihrer bereits altersschwachen Tiere mit Tritten fernzuhalten.

Um zu verhindern, dass ihr zweiter Hund nervös wird, habe sie diesen festgehalten. Sie habe befürchtet, dass der Rüde sonst zurück in den Laden laufen würde und das andere Tier, ein Weibchen, ihm folgen würde. Daraufhin sei der Mann aggressiv geworden. Zu der Rangelei mit dem Einkaufswagen sei es nur gekommen, weil der Mann sie am Verlassen des Ladens hindern wollte und das Transportgefährt festgehalten habe.

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