Südüberbauung: Bank soll Fertigstellungsgarantie geben

Ein Vertragsabschluss mit dem Investor der Südüberbauung Roger Sevenheck ist unter gewissen Bedingungen "akzeptabel", meint die schwarz-grüne Ratsmehrheit.

Bonn. (ca) Ein Vertragsabschluss mit dem Investor der Südüberbauung Roger Sevenheck ist unter gewissen Bedingungen "akzeptabel", meint die schwarz-grüne Ratsmehrheit. Sie hat für den nicht-öffentlichen Teil der Sondersitzung des Stadtrates am Donnerstag einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht.

Danach soll Sevenheck einen "kostenneutralen" Grundstückstausch einschließlich der Entwidmung der Fläche im Innenbereich des Gebäudeensembles und des Imbissstands City-Pick akzeptieren.

Die Verhandlungen über das Teileigentum der Stadtwerke soll der Investor, der eine finanzielle Beteiligung der Stadt von 6,4 Millionen Euro fordert, selbst regeln. Was die Finanzierung betrifft, gehen CDU und Grüne deutlich weiter als bisher: Sie fordern, der Investor möge eine "Fertigstellungsgarantie der finanzierenden Bank" vorlegen. Das bedeutet: Wird der Investor zahlungsunfähig, verpflichtet sich die Bank, das Objekt dennoch fertigzustellen.

"Ich warte erst mal den Beschluss des Stadtrats ab, bevor ich dazu Stellung beziehe", sagte Sevenheck dem General-Anzeiger auf Anfrage. Er betonte, dass "wir nach wie vor an dem Projekt festhalten. Ich bin sicher, dass wir es noch gedreht bekommen."

Vor einigen Tagen äußerte er sich noch anders: Vor der Ratssitzung am Donnerstag vergangener Woche hatte er an Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch geschrieben, "dass für den Fall, dass der Rat der Stadt Bonn keine Beschlussfassung vornimmt, die agierenden Kräfte der Verwaltung, die es auf ein Scheitern des Projektes angelegt haben, ihr Ziel erreicht haben, da wir uns in diesem Fall von diesem Projekt zurückziehen werden."

Optimistisch scheint Schwarz-Grün nicht mehr zu sein: Die Koalition fordert Stadtbaurat Werner Wingenfeld zumindest auf, am Donnerstag eine Erklärung des Rechtsamtes vorzulegen, dass im Falle eines Scheiterns der Gespräche keine Schadensersatzansprüche auf die Stadt zukommen.

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