Urteil am Bonner Landgericht rechtskräftig Kronzeugin im Sugardaddy-Fall zieht Revision zurück

Bonn · Die Kronzeugin im Sugardaddy-Prozess hat ihre Revision gegen das Urteil des Bonner Landgerichts überraschend zurückgezogen. Damit ist das zuvor erlassene Urteil des Bonner Landesgerichts rechtskräftig.

 Im Bonner Landgericht herrschten beim Sugardaddy-Prozess strenge Sicherheitsvorkehrungen.

Im Bonner Landgericht herrschten beim Sugardaddy-Prozess strenge Sicherheitsvorkehrungen.

Foto: Leif Kubik

Die Richter hatten im März 2020 nach fünfmonatiger Verhandlung die 31-jährige Prostituierte, die ursprünglich als Kronzeugin gegen die beiden mitangeklagten  Zuhälter angetreten war, wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung im sogenannten Sugardaddy-Prozess zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Die 26 und 36 Jahre alten Männer aus dem Rotlichtmilieu wurden hingegen freigesprochen, ihnen konnte nicht mit letzter Sicherheit eine Tatbeteiligung nachgewiesen werden.

Dem Trio war vorgeworfen worden, zwei Jahre lang einen 51-jährigen Unternehmer aus dem Sauerland um insgesamt 1,6 Millionen Euro erpresst zu haben. Der vermögende Freier war mit der angeblichen Entführung seiner 31-jährigen Geliebten durch die Hells Angels unter Druck gesetzt worden.

Tatsächlich hatte die Frau laut Urteil das Bedrohungsszenario gegenüber ihrem reichen Liebhaber selbst inszeniert. Zudem muss die Angeklagte von den erpressten Geldern 484.000 Euro an den Freier zurückzahlen. Da die 31-Jährige im Zeugenschutzprogramm der Polizei stand, hatte der Sugardaddy-Prozess unter höchster Sicherheitsstufe stattgefunden.

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