Staatsanwaltschaft fordert Freispruch Neue Wende im Bonner Sugardaddy-Prozess

Bonn · Im sogenannten Sugardaddy-Prozess vor dem Bonner Landgericht gibt es eine neue Wende. Die Staatsanwaltschaft hat überraschend Freispruch für die beiden männlichen Angeklagten gefordert.

 Im Bonner Landgericht herrschten beim Sugardaddy-Prozess strenge Sicherheitsvorkehrungen.

Im Bonner Landgericht herrschten beim Sugardaddy-Prozess strenge Sicherheitsvorkehrungen.

Foto: Leif Kubik

Im sogenannten Sugardaddy-Prozess vor dem Bonner Landgericht sind am Freitagmorgen unter Ausschluss der Öffentlichkeit die Plädoyers gehalten worden. Dabei hat überraschenderweise auch die Staatsanwaltschaft einen Freispruch für die beiden männlichen Angeklagten beantragt. Ihre Beteiligung sei den beiden 27- und 36-jährigen Männern nicht nachzuweisen, erklärte Gerichtssprecher Tobias Gülich im Anschluss an die Verhandlung.

Für die als Kronzeugin auftretende 31-jährige Mitangeklagte hat der Staatsanwalt eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten sowie die Einziehung des Tatertrags von 440.000 Euro gefordert. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Trio in der Anklage vorgeworfen, einen 50-jährigen Medienunternehmer aus dem Sauerland um rund 1,6 Millionen Euro erpresst zu haben.

31-jährige Angeklagte verstrickt sich in Widersprüche

Die Geschichte, die sich in weiten Teilen wie eine Räuberpistole anhört, basiert hauptsächlich auf den Aussagen der angeklagten 31-jährigen Prostituierten. Im Verlauf des Prozesses hatte sich die Frau, die sich als Kronzeugin in einem Zeugenschutzprogramm befindet, jedoch zunehmend in Widersprüche verstrickt und mehrfach ihre Aussage angepasst. Das durch das wechselnde Einlassungsverhalten entstandene, diffuse Bild hat nun wohl dazu geführt, dass auch Staatsanwalt Christoph Tigelmann zu der Überzeugung gelangte, dass den beiden angeklagten Männer ihre Beteiligung nicht nachzuweisen ist.

Das Ursprungsszenario lautete wie folgt: Nachdem die 31-Jährige über das Dating-Portal „My Sugardaddy“ den Geschäftsmann kennengelernt hatte, soll sich aus einer bezahlten sexuellen schnell auch eine Liebesbeziehung entwickelt haben. Die hielt allerdings nur so lange, bis sie den jüngeren Mitangeklagten kennenlernte. Dem Mann aus dem Zuhältermilieu, der früher Vizepräsident des Bonner Chapters der rockerähnlichen Gruppierung „United Tribuns“ gewesen sein soll, soll sofort das finanzielle Potenzial seiner neuen Eroberung klar gewesen sein.

Gemeinsam habe man dann beschlossen, eine Entführung durch die mit den „Tribuns“ verfeindete Rockergang „Hells Angels“ vorzutäuschen. In Empfang genommen hatte das Erpressungsgeld aber offenbar immer nur die junge Prostituierte, die im Prozessverlauf einräumte, zumindest einen Teil der „Einnahmen“ für eigene Zwecke ausgegeben zu haben.

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