Ärger um Bau eines Apartmenthauses SWB-Klage gegen die Stadt Bonn ruht

Bonn · Im Fall des Studenten-Apartmenthauses, das gegenüber dem Heizkraftwerk der Stadtwerke Bonn errichtet wird, ist ein Baustopp abgewendet worden. Die SWB hatten die Stadt wegen des Neubaus verklagt, diese Klage ruht nun.

Der Streit vor Gericht zwischen der Tochter Stadtwerke Bonn (SWB) und der Mutter Stadt Bonn um die Baugenehmigung für ein Studenten-Apartmenthaus an der Ecke Karlstraße/Nideggerstraße ist beigelegt. Vorerst.

„Die Klage der Stadtwerke gegen die Stadt Bonn vor dem Verwaltungsgericht Köln ruht“, sagte SWB-Sprecherin Veronika John jetzt auf GA-Nachfrage. Auch die Firma Eaton, die ihren Sitz ebenfalls in unmittelbarer Nachbarschaft zum Neubau hat, hatte die Stadt wegen des Bauvorhabens verklagt. Die Klage war bereits 2014 beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht worden.

Damals war dem Verwaltungsgericht zufolge die ursprünglich 2012 gestellte Bauvoranfrage des Bauherrn auf gewerbliche Nutzung mit studentischem Wohnanteil auf eine komplette Wohnnutzung geändert und von der Stadt positiv beschieden worden. Die Klage von Eaton wurde anschließend indes ruhend gestellt, da noch keine Baugenehmigung anstand. Eaton habe die Klage inzwischen gänzlich zurückgenommen, teilte Stefanie Zießnitz vom städtischen Presseamt dem GA nun auf Nachfrage mit.

Die SWB fürchteten negative Folgen

Die SWB wollten, wie berichtet, mit ihrer Klage die von der Stadt im Sommer 2017 erteilte Baugenehmigung für das inzwischen beinahe fertiggestellte Apartmenthaus mit 288 Wohneinheiten, einer Tiefgarage mit 116 Parkplätzen sowie rund 200 Fahrrad-Stellplätzen auf dem früheren Gelände der Firma Frings in der Weststadt gleich gegenüber dem Heizkraftwerk Nord anfechten.

Hintergrund: Die SWB fürchteten negative Folgen durch das Wohnprojekt, weil sich die Anforderung an den Immissionsschutz bei dem Heizkraftwerk in Zukunft verschärfen könnte. Die Baugenehmigung sei ohne ihre Kenntnis erteilt worden, hatten die SWB damals in vertraulichen Unterlagen beklagt, die dem GA vorliegen. Hätte das Gericht der Klage stattgegeben, hätte es unter Umständen einen Baustopp geben können.

Doch so weit ist es nicht gekommen: „Alle Beteiligten haben nun eine Einigung über eine technische Lösung des Problems erzielen können“, sagte John. Demnach müsse der Bauherr an der Fassade einen Schallschutz anbringen, der die Immissionen des Heizkraftwerkes abhalten soll, erklärte sie weiter. Nach Fertigstellung solle die Wirksamkeit des Schallschutzes durch Messungen überprüft werden. Aus diesem Grund sei die Klage zunächst ruhend gestellt und nicht ganz zurückgezogen worden. „Wir gehen aber nach derzeitigen Erkenntnissen davon aus, dass die Schallschutzmaßnahmen den gewünschten Erfolg erzielen werden“, sagte John.

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