Mitbewohner mit 106 Messerstichen getötet Täter muss dauerhaft in die geschlossene Psychiatrie

Bonn · Das Landgericht Bonn hat für einen arbeitslosen Elektriker die Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet. Im März hatte er im Wahn seinen Mitbewohner mit 106 Messerstichen getötet.

 Das Landgericht Bonn hat für einen arbeitslosen Elektriker die Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet.

Das Landgericht Bonn hat für einen arbeitslosen Elektriker die Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet.

Foto: Benjamin Westhoff

„Der Angeklagte wird freigesprochen, seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.“ Der Urteilsspruch, den der Vorsitzende Richter der 4. Großen Strafkammer des Landerichts Bonn am Donnerstagmittag aussprach, bedeutet für den angeklagten arbeitslosen Elektriker (40), dass er in absehbarer Zukunft nicht wieder auf freien Fuß kommt. Zwar löste offenbar ein akuter epileptischer Anfall die Bluttat am Nachmittag des 24. März dieses Jahres aus – an die sich der 40-Jährige nicht mehr erinnert. „Damit ist er schuldunfähig und war freizusprechen, sagte Richter Klaus Reinhoff. Dennoch sei der Angeklagte extrem gefährlich, und so müsse die Allgemeinheit vor weiteren ähnlichen Taten, die jederzeit möglich seien, geschützt werden. Daher beschloss das Schwurgericht die dauerhafte Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie.

Mit 106 Messerstichen hatte der Täter das Opfer (32) in seiner Wohnung in der Vilicher Schevastesstraße umgebracht. Das wie sein Gastgeber aus Polen stammende Opfer wohnte seit ein paar Wochen in der Wohnung des Angeklagten. Sie kannten sich aus Großbritannien, wo beide eine Weile gearbeitet hatten. Über den Tathergang ist nicht viel mehr bekannt, als dass der Täter um kurz vor 17 Uhr eine polnische Telefonnummer anrief. Das Gespräch dauerte exakt 14 Minuten. Unmittelbar danach muss es zu der Bluttat gekommen sein.

Offenbar erlitt der Täter einen epileptischen Anfall mit einer psychotischen Episode: Nach Meinung eines Gutachters sei es wahrscheinlich, dass der Mann sein Opfer im Wahn für einen Angreifer hielt und dachte, sich zur Wehr setzen zu müssen.Tatsächlich jedoch stach er dem Mitbewohner das silberne Küchenmesser wieder und wieder in den Körper. Das Opfer erlitt schwerste Verletzungen an Kopf, Hals, Rumpf, Armen und Beinen. Mindestens 31 der Stiche hätten ausgereicht, den Mann zu töten.

Der Angeklagte hatte im Verlauf des Prozesses angegeben, keinerlei Erinnerungen an die Tat zu haben. Vielmehr sei er am späten Abend nur mit einer Unterhose bekleidet im Bereich der Bonner Nordbrücke wieder zu sich gekommen. Dort war er wenig später Bauarbeitern aufgefallen, die die Polizei verständigt hatten. Offenbar erleidet der Täter regelmäßige epileptische Anfälle. Sein exzessiver Alkoholkonsum begünstigt nach Ansicht eines Sachverständigen deren Ausbrüche. Auch psychotische Episoden würden durch den Alkoholmissbrauch begünstigt.

„Dieser Mann, der hier friedlich und nett sitzt – egal, ob er es weiß oder nicht – ist extrem gefährlich“, so Reinhoff. „Er darf keinen Moment unbeaufsichtigt bleiben.“ Sogar im Moment der Urteilsverkündung sei es möglich, dass er einen ähnlichen Anfall erleiden könne. Daher sei das Instrument der dauerhaften Unterbringung das einzig geeignete, um die Allgemeinheit vor ähnlichen Taten in Zukunft zu schützen. Eine Unterbringung wird unbefristet ausgesprochen. Sie muss jedoch jährlich erneut geprüft werden. Eine Entlassung ist nur möglich, wenn forensische Sachverständige eine günstige Prognose stellen.

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