Tagespflege-Satzung in Bonn Tagesvater klagt erfolgreich

BONN · Die Tagespflege-Satzung, auf deren Basis die Stadt Bonn Tagesmüttern und -vätern einen einheitlichen Fördersatz von 4,50 Euro pro Stunde und Kind gewährt, entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln und entsprach damit der Klage eines Betroffenen.

Umstrittene Satzung

Erfolg für die Kindertagespflege

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort