Bis zu Tausend Euro Strafe Bonn verbietet das Füttern von Tauben

Bonn · Tauben gehören in allen großen Städten zum Alltag. Doch sie vermehren sich unkontrolliert und werden deshalb immer mehr zu Problem. In Bonn ist das Füttern von Tauben jetzt verboten.

Bis zu 1000 Euro Bußgeld kann eine unerlaubte Fütterung von Tauben in Bonn kosten.

Bis zu 1000 Euro Bußgeld kann eine unerlaubte Fütterung von Tauben in Bonn kosten.

Foto: dpa/Daniel Bockwoldt

Durch Speisereste, Abfälle und Vogelfutter vermehren sich Tauben in Städten wesentlich schneller als unter normalen Umständen. Durch ihre unkontrollierte und rasche Vermehrung werden sie immer mehr zum städtischen Problem. Zum Wohl von Mensch und Tier ist daher in Bonn das Füttern von Tauben verboten, erklärt die Stadt Bonn. Wer gegen das Fütterungsverbot verstößt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro rechnen.

In der Natur und bei normalem Nahrungsangebot brüten Tauben demnach nur ein- bis zweimal jährlich und beschäftigen sich intensiver mit der Futtersuche und der Jungtieraufzucht. Da sie sich in Städten nicht mehr selbst auf die eigene Futtersuche konzentrieren müssen, brüten die Tauben ganzjährig und ziehen im Jahr durchschnittlich fünf Junge groß. Ein Fütterungsverzicht sei daher eine wichtige Voraussetzung, um das ökologische Gleichgewicht wieder herzustellen und den Tauben zu einem artgerechteren Leben zu verhelfen, heißt es in der Mitteilung weiter.

Infektionsrisiko steigt bei Fütterung

Zudem können Stadttauben, wie alle Vögel und Tiere, Krankheitserreger übertragen. Menschen, die Vögel füttern und dadurch mit dem Kot oder dem Federstaub in Kontakt kommen, setzen sich gesundheitlichen Risiken, wie Allergien und Infektionen, aus. Neben der gesundheitlichen Beeinträchtigungen für Menschen und der Verschmutzung der Städte, kann Taubenkot durch seine aggressiven Eigenschaften zu Schäden an Kleidung, Gehwegen und Gebäuden führen.

In Bonn sei aus diesen Gründen das Füttern von Stadttauben verboten. Ein Verstoß gegen das Fütterungsverbot, das in der Bonner Straßenordnung festgelegt ist, kann ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro nach sich ziehen. Seit Februar 2019 gibt es außerdem ein Fütterungsverbot von Wasservögeln und Nutrias im gesamten Stadtgebiet.

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