Landgericht Bonn Taxifahrer von Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen

Bonn · Im Prozess gegen einen Bonner Taxifahrer, der angeklagt war, eine Kundin vergewaltigt zu haben, hat es einen Freispruch gegeben. Die Richter halten eine Vergewaltigung für nicht beweisbar. Der Angeklagte hatte behauptet, die Kundin habe ihm Avancen gemacht.

 Ein Taxifahrer aus Bonn ist vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden.

Ein Taxifahrer aus Bonn ist vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden.

Foto: Oliver Berg/Symbolbild

„Es handelt sich um einen relativ bizarren Fall“, begann der Vorsitzende Richter Wolfgang Schmitz-Justen seine Urteilsbegründung: Es sei eher ungewöhnlich, dass es im Rahmen einer Taxifahrt zu Oralverkehr komme. Ob dieser aber nun freiwillig oder nicht freiwillig zustande gekommen war, konnte die 2. Große Strafkammer am Landgericht nicht abschließend klären und sprach einen Bonner Taxifahrer daher vom Vorwurf der Vergewaltigung frei.

Gericht unterstellt Taxi-Kundin keine Lüge

Explizit stellte Schmitz-Justen aber klar, dass das Gericht der Frau keine Lüge unterstelle: „Wir wissen nur nicht, wie es gewesen ist“, so der Richter. Vielleicht sei es ihr auch aufgrund ihres Alkoholspiegels nicht gelungen, klar zum Ausdruck zu bringen, dass sie nicht will.

Der Vorfall hat sich vor zwei Jahren zugetragen und über das, was am Abend des 22. September passiert ist, gibt es zwei Schilderungen: Der vierfache Familienvater bestreitet, irgendetwas gegen den Willen seines Fahrgasts getan zu haben, und will von der 50-jährigen Kundin zum Sex aufgefordert worden sein.

Kundin kaufte in einem Supermarkt Kondome

Gegen 22 Uhr habe er eine bestens gelaunte und deutlich angeschickerte Dame mit Hund abgeholt. Sie sei ohne Umschweife schnell auf das Thema Sex zu sprechen gekommen, habe während der gesamten Fahrt freizügig über ihre dahingehenden Erfahrungen berichtet und ihn direkt angemacht. Trotz schlechten Gewissens habe er sich auf die Avancen eingelassen, die Frau aber gebeten, in einem Supermarkt am Weg Kondome zu besorgen. Zum Streit sei es anschließend auf einem Parkplatz gekommen, weil seine anfängliche Erregung schnell nachgelassen habe.

Nach der Schilderung der Frau hatte der Fahrer ihr hingegen gedroht, ihren kleinen Hund „platt“ zu machen, wenn sie nicht mache, was er wolle. In einem Supermarkt habe sie Kondome kaufen müssen, bevor der Taxifahrer den Parkplatz am Römerbad angesteuert und sie zum Oralverkehr gezwungen habe.

Aussage stand gegen Aussage

Da Aussage gegen Aussage stand und die Kammer eine Vielzahl von Widersprüchen, Ungereimtheiten und Unplausibilitäten insbesondere in den Schilderungen der Frau erkannte, sprach sie den Angeklagten schließlich frei. Warum sie sich in dem Supermarkt nicht einfach an das Personal gewendet habe, sei schwer zu verstehen, so Schmitz-Justen. Zumal nach Zeugenaussagen der angeblich bedrohte Hund frei vor dem Geschäft herumlief. Und dass sie sich nach dem Erwerb der Kondome direkt auf den Beifahrersitz gesetzt habe und nicht nach hinten, wo sie ja vor direkten Handgreiflichkeiten zunächst geschützt gewesen wäre, ergebe für die Kammer wenig Sinn.

Dennoch halte sich sein Mitleid mit dem Fahrer in Grenzen, so Schmitz-Justen: Der hatte seinen Personenbeförderungsschein nach Bekanntwerden der Vorwürfe verloren. Dass sein Fahrgast ziemlich angetrunken war, hätte der Taxifahrer ja deutlich gesehen und den angeblichen Avancen der Frau nicht nachgeben müssen.

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