Englisches Medienhaus verklagt Familienunternehmen „The Observer“ und Bonner Unternehmer streiten um Markennamen

Bonn · Das Londoner Medienhaus „The Observer“ sieht seine Markenrechte durch einen Unternehmer aus Bonn verletzt. Der wiederum spricht von einem „Kampf zwischen David und Goliath“. Entscheiden muss jetzt wohl das Bundespatentgericht.

 Beim Deutschen Patent- und Markenamt kann Markenschutz beantragt oder gegen Markeneintragungen Widerspruch eingelegt werden - wie im konkreten Fall.

Beim Deutschen Patent- und Markenamt kann Markenschutz beantragt oder gegen Markeneintragungen Widerspruch eingelegt werden - wie im konkreten Fall.

Foto: DPA

„The Observer“ bedeutet „Der Beobachter“ und ist der Titel der ältesten Sonntagszeitung der Welt, die seit mehr als 200 Jahren in London erscheint. Und am Firmensitz am Regent’s Canal im Stadtteil Kings Cross beobachtet man nicht nur das Weltgeschehen. Auch die Wahrung der eigenen Rechte hat man im Auge. Und so richtete sich der Blick der herausgebenden Guardian News & Media Limited vor einiger Zeit nach Bonn. Dort nämlich war 2018 eine andere publizistische Pflanze aus dem Boden gesprossen: Unter dem Titel „Observer Gesundheit“ gibt Gründer Andreas Lehr einen Online-Fachdienst zu gesundheitspolitischen Themen heraus. Zielgruppe sind unter anderem Entscheidungsträger in Wirtschaft, Interessensverbänden und Politik.

Die Wahl des Titels gefiel dem großen Namensvetter allerdings gar nicht. Er legte Widerspruch gegen die Bezeichnung durch das Bonner Familienunternehmen ein. Es folgte ein Rechtsstreit, der nach einigen wechselseitigen Widersprüchen inzwischen vor dem Bundespatentgericht gelandet ist. Andreas Lehr sieht sich im Recht: Zum einen betreibe er bereits seit 2004 eine Datenbank namens „Observer“, an der sich jahrelang niemand gestört habe; zum anderen seien in Deutschland 22 Marken registriert, die unwidersprochen das Wort „Observer“ im Namen tragen. Lehr sieht sich in einem Kampf als David gegen Goliath. Er sagt: „Ich habe mir als Familienunternehmer viele Jahre eine Marke aufgebaut. Diese Arbeit droht mit einem Schlag vernichtet zu werden, wenn das Recht sich auf die Seite Goliaths schlägt. Keiner meiner Leser denkt bei ‚Observer Gesundheit‘ an eine Sonntagszeitung in London.“

Anders bewertet die Rechtslage die Gegenseite, wie Rechtsanwältin Barbara Bleifeld von der Düsseldorfer Kanzlei Weber Sauberschwarz darlegt, die das Londoner Medienhaus in dem Streit vertritt. Es gehe keineswegs um „Goliath gegen David“, so die Juristin. Bereits vor Einlegung des Widerspruchs habe man Lehr darüber informiert, „dass unsere Mandantin Inhaberin von deutlich früher eingetragenen, europaweit geschützten Unionsmarken sei“ und deshalb einen Widerspruch beabsichtige.

Vergleich kam bislang nicht zustande

Die Markenrechte schützten den Begriff „Observer“ insbesondere im Bereich der Verlagsdienstleistungen, Herausgabe von Zeitungen und Nachrichten, auch im Bereich des Gesundheitswesens, sodass aus objektiver markenrechtlicher Sicht Verwechslungsgefahr bestehe, so Bleifeld. Die Eintragung anderer Marken seien für den konkreten Einzelfall unerheblich. Zugleich habe man auf die Möglichkeit verwiesen, das Widerspruchsverfahren zu vermeiden, sofern Lehr für die Marke „Observer Gesundheit“ einen Teillöschungsantrag stelle. Die Nutzung einer gleichnamigen Internetseite habe man hingegen dulden wollen.

Doch ein Vergleich kam nicht zustande, vielmehr gab das Deutsche Patent- und Markenamt dem Widerspruch des Guardian statt, wogegen Lehr wiederum Beschwerde einlegte. Als einen „klassischen Fall“ aus dem Registerrecht bezeichnet den Rechtsstreit ein Sprecher des Bundespatentgerichts in München, wo der Vorgang mangels einer Einigung inzwischen anhängig ist. „Diese Fälle gibt es im Zusammenhang mit Markeneintragungen bei uns im Haus tausendfach, wenn eine bestehende Marke Widerspruch einlegt, weil eine neue Marke ihr vermeintlich zu nahekommt“, so der Sprecher.

Apfelkind siegte im Streit mit Apple

In Bonn machte vor zehn Jahren ein anderer Markenstreit Schlagzeilen. Seinerzeit zog der Apple-Konzern gegen das damalige Bonner Café Apfelkind zu Felde, weil dessen Logo aus Sicht des Konzerns dem bekannten Apfel zu ähnlich war. Schließlich zog der Konzern aus Kalifornien seine Klage zurück. Wie der Streit zwischen dem großen und dem kleinen „Observer“ ausgeht, bleibt abzuwarten.

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