Kommentar zur Zusatzaufgabe für Bonner Gerichte Theorie und Praxis

Bonn · Wer selbst schon einmal von Hass und Hetze in den sozialen Netzwerken betroffen war, weiß, wie wichtig es ist, endlich dagegen vorzugehen. Das soll das neue Gesetz leisten. Ob es dieser Aufgabe allerdings gerecht werden kann, sei dahingestellt.

 Mit dem Gesetz gegen Hetze im Netz bürdet Bundesjustizminister Heiko Maas dem Bonner Amtsgericht zusätzliche Arbeit auf.

Mit dem Gesetz gegen Hetze im Netz bürdet Bundesjustizminister Heiko Maas dem Bonner Amtsgericht zusätzliche Arbeit auf.

Foto: dpa

Das Gesetz gegen Hass hat weitreichende Folgen für Justizbehörden in Bonn. Fakt ist: Die Mitarbeiter stehen vor einer großen Herausforderung. Und einer großen Verantwortung. Umso befremdlicher mutet es an, dass das Bonner Amtsgericht – immerhin alleinige und letzte Entscheidungsinstanz im Ernstfall – bisher noch nicht über die nun gültige Fassung dieses wichtigen Gesetzes informiert worden ist. Schließlich soll es am heutigen Freitag verabschiedet werden – und in nur drei Monaten am 1. Oktober in Kraft treten.

Zwar haben die Netzwerke anschließend eine dreimonatige Frist, um ihr Beschwerdemanagement aufzubauen. Und bis die ersten Fälle auf das Gericht zurollen, dürfte es entsprechend dauern. Aber ob das Amtsgericht dann auch gerüstet sein wird, scheint fraglich.

Denn schon die erste, völlig unrealistische Einschätzung des zusätzlichen Stellenbedarfs lässt nichts Gutes ahnen. Dabei ist der Amtsgerichtsdirektorin nur beizupflichten, wenn sie erklärt: Diese Verfahren bedürfen angesichts ihrer Bedeutung einer besonders sorgfältigen Überprüfung, und dafür ist mehr geeignetes Personal unabdingbar.

So bleibt nur die Hoffnung, dass die neue Landesregierung, respektive das NRW-Justizministerium, die Herausforderung erkennt und das Gericht gebührend unterstützt. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.

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